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Einordnung als Verwaltungsakt

Stand 2014/2015 · Registerabgleich 23.8.2026

Änderungen

Noch kein Eintrag.

Einordnung einer Maßnahme als VA
1.
Primär abgrenzen (Vermutung für Handeln in der Form des VA)
a.
Formale Kriterien: Bezeichnung, Rechtbehelfsbelehrung (sog. formeller VA)
b.
Gesetzesvollzug
c.
Bei aufhebenden / ersetzenden Maßnahmen nach der actus-contrarius-Theorie
2.