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~/vertretbar

Pflichtverletzung

Zivilrecht

1.
Wirksames Schuldverhältnis
2.
Objektive Pflichtverletzung, relevante Fallgruppen:
a.
Nichterfüllung
b.
Schlechterfüllung
c.
Nebenpflichtverletzung
3.
Vertretenmüssen des Schuldners, nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB vermutet