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Pflichtverletzung

Stand 2014/2015 · Registerabgleich 23.8.2026

Änderungen

Noch kein Eintrag.

1.
Wirksames Schuldverhältnis
2.
Objektive Pflichtverletzung, relevante Fallgruppen:
a.
Nichterfüllung
b.
Schlechterfüllung
c.
Nebenpflichtverletzung
3.
Vertretenmüssen des Schuldners, nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB vermutet