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~/vertretbar

Wirksamkeit des Verwaltungsakts

Öffentliches Recht

Wirksamkeit des VA
1.
Äußere Wirksamkeit
a.
Bekanntgabe, § 43 Abs. 1, § 41 Abs. 1 VwVfG
aa.
Willentliche Entäußerung des VA durch die Behörde (= Abgabe)
bb.
Zugang des VA
b.
Keine Aufhebung (durch VA oder Urteil)
2.
Innere Wirksamkeit
a.
Äußere Wirksamkeit
b.
Eintritt / Ausbleiben einer Bedingung
c.
Fälligkeit
d.
Kein Zeitablauf, § 43 Abs. 2 Fall 4 VwVfG
e.
Keine Erledigung, § 43 Abs. 2 Fall 5 VwVfG
f.
Keine Nichtigkeit, § 43 Abs. 2 VwVfG