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Abtretung
Abtretung
Zivilrecht
Abtretung,
§§ 398 ff. BGB
1.
Anwendbarkeit
auf alle Forderungen und andere Rechte,
§ 413 BGB
2.
Wirksame Einigung i.S.v.
§ 398 BGB
Abtretungsvertrag (§§ 145, 147), Einigung, Inhalt, keine Wirksamkeitshindernisse
3.
Kein Abtretungsausschluss,
§§ 399, 400 BGB
a.
Parteivereinbarung, Inhaltsänderung,
§ 399 BGB
b.
Unpfändbare Forderung,
§ 400 BGB
4.
Berechtigung
(grds. kein gutgläubiger Forderungserwerb)
5.
→
Rechtsfolge
1.
Inhaberwechsel, vgl. auch
§ 401 BGB
2.
Schuldnerschutz
a.
§ 404 BGB
(Erhalt bestehender Einreden und Einwendungen, soweit sie ihrem Rechtsgrund nach angelegt sind)
b.
§ 406 BGB
(Erhalt der Aufrechnungsmöglichkeit gegenüber. dem Neugläubiger, soweit Vertrauen auf die Aufrechungsmöglichkeit schützenswert)
c.
§§ 407
-409 BGB (Schutz bei irrtümlicher Leistung, auch Aufrechnung, an den falschen Gläubiger)
BGB AT
9
BGB AT
Willenserklärung
Vertragsschluss
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stellvertretung
Geschäftsfähigkeit
Anfechtung
Verjährung
Form
Schuldrecht AT
14
Schuldrecht AT
Gefälligkeitsverhältnis
Konkretisierung
Zurückbehaltungsrecht
Unmöglichkeit
Pflichtverletzung
Schadensersatz neben oder statt der Leistung
Schuldnerverzug
Gläubigerverzug
Störung der Geschäftsgrundlage
Rücktritt im Schuldrecht
Kündigung
Aufrechnung
Erfüllung nach § 362 BGB
Erbrecht
Vertragsrecht
2
Abtretung
Abtretung, §§ 398 ff. BGB
1. Anwendbarkeit auf alle Forderungen und andere Rechte, § 413 BGB
2. Wirksame Einigung i.S.v. § 398 BGB Abtretungsvertrag (§§ 145, 147), Einigung, Inhalt, keine Wirksamkeitshindernisse
3. Kein Abtretungsausschluss, §§ 399, 400 BGB
a. Parteivereinbarung, Inhaltsänderung, § 399 BGB
b. Unpfändbare Forderung, § 400 BGB
4. Berechtigung (grds. kein gutgläubiger Forderungserwerb)
5. Rechtsfolge
1. Inhaberwechsel, vgl. auch § 401 BGB
2. Schuldnerschutz
a. § 404 BGB (Erhalt bestehender Einreden und Einwendungen, soweit sie ihrem Rechtsgrund nach angelegt sind)
b. § 406 BGB (Erhalt der Aufrechnungsmöglichkeit gegenüber. dem Neugläubiger, soweit Vertrauen auf die Aufrechungsmöglichkeit schützenswert)
c. §§ 407-409 BGB (Schutz bei irrtümlicher Leistung, auch Aufrechnung, an den falschen Gläubiger)
Gesamtschuld
Familie und Erbrecht
7
Familie und Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge
Verfügung von Todes wegen
Testament
Erbengemeinschaft
Vor- und Nacherbschaft
Güterstände
Verwaltungsrecht AT
5
Nebenbestimmung
Einordnung als Verwaltungsakt
Begriff des Verwaltungsakts
Wirksamkeit des Verwaltungsakts
Ermessensfehler
VerwaltungsR AT
6
Verwaltungsvorschriften
Zuständigkeit
Unbestimmte Rechtsbegriffe
Ermessen
Wirksamkeit nach VwVfG
Nichtigkeit eines Verwaltungsakts
hell
dunkel
system
legende
1.
Überschrift
P
Problem
+ –
Ansicht
→
Rechtsfolge
B
Beispiel
·
Änderung
!
wesentliche Änderung
[Wortlaut]
Wortlaut
[Systematik]
Systematik
[Telos]
Telos
[Historie]
Historie