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~/vertretbar

Schuldnerverzug

Zivilrecht

2.
Möglichkeit der Leistung
3.
Fälliger und durchsetzbarer Anspruch
4.
Mahnung (= bestimmte und dringende Leistungsaufforderung) bzw. Entbehrlichkeit
5.
Vertretenmüssen, §§ 276 ff. BGB, vermutet gem. § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB (überflüssigerweise auch in § 286 Abs. 4 BGB)