Verwaltungsvorschriften
Öffentliches Recht
1.
Arten
a.
Organisations- und Dienstvorschriften
b.
Norminterpretierende Verwaltungsvorschriften
c.
Normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften
d.
Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften
e.
Gesetzesvertretende Verwaltungsvorschriften
2.
Ermächtigung zum Erlass einer Verwaltungsvorschrift
3.
Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften
4.
Faktische Außenwirkung
1.
Tatsächlicher Bestand einer Verwaltungspraxis, also nur, wenn die Vorschrift tatsächlich angewendet wurde.
2.
Rechtmäßigkeit der Verwaltungspraxis, denn Art. 3 Abs. 1 gewährt keine Gleichheit im Unrecht; sonst könnte sich die Verwaltung über Art. 3 Abs. 1 GG der Gesetzesbindung entziehen.
3.
Abweichen von der Verwaltungspraxis ohne erkennbaren Grund.
4.
Keine Änderung der Verwaltungspraxis.