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~/vertretbar

Nebenbestimmung

Öffentliches Recht

Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung
1.
Zulässigkeit der isolierten Überprüfung der Nebenbestimmung
2.
Ermächtigungsgrundlage
a.
spezialgesetzlich
b.
sonst: § 36 Abs. 1 oder 2 VwVfG
4.
Materielle Rechtmäßigkeit
a.
bei gebundenem Verwaltungsakt: Erlass ausdrücklich zugelassen / Überwindung sonstiger Rechtswidrigkeit
b.
bei Ermessensverwaltungsakt: pflichtgemäßes Ermessen
c.
keine Zweckwidrigkeit, § 36 Abs. 3 VwVfG