Schadensersatz neben oder statt der Leistung
Zivilrecht
a.
Mangelfolgeschäden: SEA neben der Leistung
b.
reiner Mangelschaden: SEA statt der Leistung
a.
Integritätsinteresse betroffen: SEA neben der Leistung
b.
Äquivalenzinteresse betroffen: SEA statt der Leistung
a.
Nein! SEA neben der Leistung
b.
Ja! SEA statt der Leistung
1.
Schadensersatz gem. § 280 Abs. 1 BGB erfasst den Ersatz von Mangelfolgeschäden, d.h. Schäden an anderen Rechtsgütern als der mangelhaften Sache. Es ist keine Fristsetzung erforderlich.
2.
Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 Var. 2 oder 283 BGB umfasst den Ersatz von Mangelschäden, d.h. Schäden an der fehlerhaften Sache (Leistung) selbst. Es ist keine Fristsetzung erforderlich.