Glossar
(
A
- Abgaben
- Abgabenrecht
- Abgeleiteter Fehler der Zusicherung
- Abgrenzung
- Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Art. 3 II GG und Art. 3 III 1 GG
- Abgrenzung zum VSD
- Abgrenzung zur DSL
- Abrede „TÜV neu“
- Abs. 1
- Abs. 1. Regelungsgehalt
- Abs. 2. Zweck
- Abs. 4. Unterschied zu § 822 BGB
- Abschließende Teilprüfung, §§ 9 III i.V.m. 6 BImSchG
- Abschlussverfahren
- Absolute Fahruntüchtigkeit
- Absolutes Recht
- Abstammung
- Abstrakte Gefahr
- Abstraktes Schuldanerkenntnis, §§ 780, 781 BGB
- Abstraktes Schuldversprechen
- Abstraktionsprinzip
- Abstufungen
- Abtretung der Grundschuld nur mit Forderung, Folge
- Abtretung des Herausgabeanspruchs nach §§ 398 ff. BGB
- Abwägungskriterien
- Abwehr
- Abwehrfall
- Abwehrrecht gegen Steuerforderungen des Staates aus Art. 14 I GG
- Abwehrrecht in zwei Formen
- Abweisung als „zur Zeit“ unbegründet
- Abweisung als unzulässig
- actio libera in causa
- Adoption
- Adressat
- Aktiengesellschaft (AG)
- Aktivlegitimation
- Akzessorietät des Anwartschaftsrecht
- Allg. Treuepflicht
- Allgemeine Arbeitsbedingungen
- Allgemeine Feststellungsklage
- Allgemeine Regeln
- Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
- Amtsdelikte
- Amtspflichten
- Amtsträger
- Amtsunterschlagung
- Analogie
- Andere Formen des Eingriffs
- Andererseits ist § 991 Abs. 1 BGB zu eng
- Anderweitige Rechtshängigkeit der Streitsache
- Anderweitige Verfügungen, also keine Verfügungen von Todes wegen
- Anfechtbarkeit
- Anfechtung
- Anfechtungsbefugnis
- Angaben über die Gesamtfahrleistung in einer Zeitungsannonce
- Angemessenheit
- Angestellter
- Angreifbarkeit von Nebenbestimmungen
- Anknüpfungspunkt
- Anordnung von Zwangsarbeit i.S.v. Art. 12 III GG für Strafgefangene
- Ansonsten gilt die Regel
- Anspruch
- Anspruch auf Anpassung
- Anspruch des Bürgers auf legislatives Tätigwerden
- Anspruch nicht gehemmt
- Ansprüche / Verpflichtungen der Gesellschafter untereinander, Beispiel
- Anspruchsquellen
- Antrag des Trägers des Vorhabens
- Antragsbefugnis, § 76 Nr. 1 oder 2 BVerfGG
- Antragsteller, § 68 BVerfGG
- Anvertrauen
- Anwartschaftsrecht
- Anwendbarkeit des § 254 BGB
- Anwendung der Sonderrechtstheorie
- Arbeiter
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerähnliche Person
- Arbeitskraft eines Menschen
- Arbeitsrecht
- Arbeitsverhältnis
- Arbeitsvertrag
- Art der Unterhaltsgewährung, § 1585 BGB
- Art. 1 II GG
- Art. 104 GG
- Art. 12 I 2 GG „Regelungvorbehalt“
- Art. 14 GG, Schutz des Geldeigentums vor Entwertung
- Art. 5 III 2 GG
- Arten des Zugewinnausgleichs
- Aspekte für Übergang sind je nach Art des Betriebs
- Atypische Verträge
- Auch möglich
- Auch neben den §§ 987 ff. BGB
- Aufbau der Verpflichtungsklage bei Nebenbestimmungen
- Aufhebung von VAen
- Aufhebungsvertrag
- Auflage
- Auflagenvorbehalt
- Auflassung
- Aufstiftung
- Aufwendung
- Augenschein
- Augenscheinsgehilfe
- Aus Art. 9 III GG werden folgende Rechte im Arbeitskampf herausgelesen
- Aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft, nicht erforderlich
- Ausfertigung durch den Bundespräsidenten
- Ausgangspunkt
- Ausgleichsfunktion
- Ausgleichsregelung
- Auskunftspflicht
- Auslegung des Rechtsschutzziels, § 133 BGB analog
- Auslegung von Situationen
- Ausnahme von der Unverwertbarkeit
- Ausnahmsweise
- Ausprägung
- Ausreichend
- Ausschließlich
- Ausschlussfrist
- Außenverhältnis
- Außenvollmacht
- Außerordentliches Testament
- Außervertraglicher Bereich
- Austauschvertrag
- Auswahlermessen
Ä
B
- Bauwerke
- Beachtlich i.R.d. persönlichen Anwendungsbereichs der §§ 491 ff. BGB
- Beachtung strenger materieller Regelungen des öffentlichen Rechts
- Beamtenrecht
- Beaufsichtigung von Kindern durch Nachbarn
- Bedingung
- Bedrohung mit einem Verbrechen, § 241 Abs. 1 StGB
- Beendeter Versuch
- Beendigung einer Straftat
- Befristung
- Begriff der „öffentlich-rechtlichen Vorschriften“
- Begriff der Sicherungswirkung
- Behandlung
- Behandlung der Unmöglichkeit aus privatrechtlicher Nebenberechtigung
- Behaupten
- Bei § 226 StGB unterscheide
- Bei Anmietung eines Pkw
- Bei belastenden VAs
- Bei Briefgrundschuld
- Bei der Gesetzgebung
- Bei der Verwaltung
- Bei einer Scheidung gilt
- Bei einigen Delikten erforderlich, dann
- Bei Fehlen
- Bei fehlerhafter Prokuraerteilung
- Bei Kollision
- Bei Leistungsbescheiden (§ 48 Abs. 2 VwVfG)
- Bei Nachlieferung
- Bei nicht ordnungsgemäßer Rüge
- Bei ordnungsgemäßem Verkauf
- Bei ordnungsgemäßer Rüge
- Bei Pflichtverletzung
- Bei Rückzahlung eigenkapitalersetzender Darlehen an Dritte
- Bei sonstigen Fällen wird wie folgt differenziert
- Bei sonstigen VA
- Bei Teilamortisationsverträgen gilt
- Bei Tod der Mutter
- Bei Unmöglichkeit der Herausgabe
- Bei Unmöglichkeit der Naturalrestitution
- Bei Verstoß
- Bei Verstoß gegen Diskriminierungs- oder Benachteiligungsverbot
- Bei Vorliegen eines Stufenverhältnisses
- Bei Wahlrechten
- Beide Parteien Kaufmann. Vertragstypen
- Beim Betrieb eines Kfz
- Beispiel für den unmittelbaren Anwendungsbereich des § 1138 BGB
- Beispiele für „im Übrigen“ Abweisung
- Beklagtensicht
- Beklagter
- Belastungsintensität
- Berechnung der Höhe des Pflichtteils
- Berechtigter
- Berechtigtes Interesse des Betreibers, § 9 I BImSchG, Beispiele
- Berechtigung
- Berechtigung (oder gutgläubiger Erwerb, §§ 932 ff. BGB)
- Bereich der Rechtsprechung
- Berlin
- Berufsausübungsregelungen
- Beschränkt Geschäftsfähige
- Beschränkt persönliche Dienstbarkeit
- Beschränkung auf Staatsbürger
- Beschränkung der Vertretungsmacht der Eltern
- Besitz
- Besitzdiener
- Besitzlose Pfandrechte
- Besitzpfandrechte
- Besondere Schadensgeneigtheiten (zB Bluter, Schockneigung)
- Besondere Voraussetzungen bei Säumnis des Beklagten, § 331 ZPO
- Besondere wirtschaftliche Bedeutung von Art. 9 I GG
- Besonderheiten des Bundesstaates
- Bestandsverzeichnis
- Bestimmbarkeit
- Bestimmbarkeitsgrundsatz
- Bestimmtheitsgrundsatz ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip
- Bestimmung
- Betagung
- Beteiligung
- Beteiligung am Verfahren
- Betreff
- Betreiber eines Handelsgewerbes
- Betreuung
- Betrieb
- Betriebliche Übung
- Betriebsstörung
- Beweisantrag
- Beweisermittlungsantrag
- Beweislast bei Behandlungsfehlern
- Beweismittel
- Bezugsvertrag
- BGB-Gesellschaft
- Bindungswirkung bei Präjudizialität
- Bisher
- Bloße Inhaltsbestimmung
- Bösgläubigkeit beim Besitzerwerb gem. §§ 989, 990 BGB
- Bringschuld
- Bruchteilsgemeinschaft, §§ 741 ff. BGB
- Bundeskompetenz kraft Sachzusammenhang
- Bundesminister
- Bundespräsident
- Bundesunmittelbare Körperschaften
- Bundesunmittelbare Stiftungen
- Bürgerliches Recht
- Busspur
- BVerfG
- BVerwG
D
- Da objektive Bedingung der Strafbarkeit
- Danach
- Dauernde Entstellung
- Dauerschuldverhältnis
- De lege ferenda
- Def. Beliehener
- Def. Verwaltungshelfer
- Deliktsfähigkeit
- Denken im System
- Der Adressat klagt selbst
- Der Mangel im Valutaverhältnis beinhaltet keine Besonderheiten
- Dereliktion
- Deskriptive Merkmale
- Devolutiv- und Suspensiveffekt, Ausnahme
- Dezentralisierter Entlastungsbeweis
- Die Abgrenzung kann ferner nach den Trägern der Grundrechte erfolgen
- Die Berechnungsformel der Minderung ergibt sich aus § 441 Abs. 3 BGB
- Die geltungserhaltende Reduktion unzulässig, Arg
- Die Literatur lehnte dies überwiegend ab
- Die Rechtsfolge passt nicht
- Die Saldotheorie ist Ergebnis der Schwäche der Zweikondiktionenlehre
- Differenziere zwischen Fiskal- und Hoheitsbereich
- Differenziert
- Differenzierung nach Art der Nebenbestimmung
- Differenzierung nach Art des VA (gebunden oder Ermessen)
- Differenzierung zwischen den verschiedenen Grundrechten
- Dingliche Surrogation, § 2019 BGB
- Direktionsrecht
- Dissens
- Dogmatische Begründung
- Doppelirrtum
- Doppelnatur des Widerspruchs
- Drei Denkschritte zur analogen Anwendung des § 166 BGB
- Drittbeziehungen
- Drittschadensliquidation
- Drittwirkung des GR auf Informationsfreiheit im Mietrecht
- Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit
- Durch Änderung des BWahlG
- Durch Änderung des GG
- Durch Doppelvertrag
- Durchsetzung
- Durchsetzung des Anspruchs
- Durchsuchung
E
- E-Mail-Kommunikation
- EBV zum Zeitpunkt der Nutzungsentziehung
- EBV zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses
- Eheaufhebung
- Ehename
- Eigenhändiges Delikt
- Eigentlich nicht parteifähig. Ausnahme
- Eigentliche Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination
- Eigentum
- Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
- Eigentümergrundschuld
- Eigentumsvorbehalt
- Eilfälle
- Ein weiteres verfassungsrechtliches Problem ist mehr formaler Natur
- Einbeziehungsinteresse des Gläubigers
- Einbringung der Sache
- Einführung einer gesetzlichen Wahlpflicht
- Eingriff
- Eingriff in Art. 5 I GG
- Eingriffe
- Eingriffskondiktion
- Eingriffsverwaltung
- Einheitsprinzip
- Einigsein, d.h. kein Widerruf bei Eintragung
- Einigung (Abschlusstatbestand)
- Einrede
- Einreden gem. § 770 BGB
- Einreichung der Klageschrift bei Gericht, Inhalt
- Einschaltung eines Empfangsboten
- Einschränkung
- Einschränkung bzgl. Rechtsnachfolger
- Einseitig verpflichtender Vertrag
- Einseitige letztwillige Verfügung, § 2299 Abs. 1 BGB
- Einseitige letztwillige Verfügung, § 2299 I BGB
- Einstweilige Verfügung
- Eintragung gem. § 885 Abs. 1 BGB
- Eintritt eines Auflösungsgrundes beendet Gesellschaftsverhältnis nicht
- Eintritt in eine GbR
- Einverständnis
- Einwendungen gegen die Forderung § 1137 BGB scheitern an § 1156 BGB
- Einwilligung
- Einwilligungsvorbehalt, Legaldefinition in § 1903 BGB
- Einzahlung der Prozessgebühren nach § 12 Abs. 1 S. 1 GKG. Ausnahme
- Einzelrechtsnachfolge
- Enger Verwendungsbegriff
- Enteigender und enteignungsgleicher Eingriff heute
- Entfernung
- Entgagener Gewinn einer Prostituierten
- Entgeltliches Rechtsgeschäft
- Enthaftung
- Entscheidung des Gerichts
- Entscheidungsbefugnis in der Ehe
- Entschließungsermessen
- Entschuldigender Notstand
- Entstehung
- Enumerationsprinzip
- Erbengemeinschaft
- Erbfähigkeit
- Erbfall
- Erbfallschulden, § 1967 Abs. 2 BGB
- Erbfallschulden, § 1967 II BGB
- Erblasserschulden
- Erbrecht
- Erbrechtliche Nachfolgeklausel
- Erbringung der Maklerleistung
- Erbteil größer oder gleich Pflichtteilsanspruch
- Erbteil kleiner oder gleich Pflichtteilsanspruch
- Erfasst werden von § 13 BImSchG
- Erfolglose Vertrauensfrage
- Erfolgsort
- Erfolgsqualifiziertes Delikt
- Erfolgt aufgrund eines schriftlichen richterlichen Haftbefehls. Zweck
- Erforderlich
- Erforderlichkeit des Maßnahme, dh kein milderes Mittel
- Erfüllung durch Leistung an einen Dritten
- Erfüllungsgehilfe (im Sinne von § 278 BGB)
- Erfüllungsübernahme
- Erfüllungsübernahme, § 329 BGB
- Ergänzend
- Ergreifungsdurchsuchung
- Erhebung von Rundfunkgebühren
- Erkannte Irrung
- Erkennbarkeit von 1. und 2. für den Schuldner
- Erklärung des Beklagten. Beispiel
- Erlassvertrag
- Erlaubnistatbestandsirrtum
- Erledigung
- Erlöschen
- Ermächtigung
- Ermessensüberschreitung
- Ersatz des Vertrauensschadens
- Ersatzerbe
- Ersatzmutter
- Ersetzungsverbot. Aber
- Erste Konstellation
- Erwerber
- Erwerbsrechte
- Erwerbstatbestand
- Erzeugnisse
- Es besteht ein besonderes Vertrauen in Entscheidungen des Gerichts
- Es gibt keinen Anspruch auf einen Instanzenzug, Zweck
- Es sei denn
- essentialia negotii
- Existenzgrund
- Extensiver Notwehrexzess
- Exzess
F
- Fachliche Urteile
- Factoring
- Fähigkeit, Prozesshandlungen vornehmen zu können. Minderjährige
- Fahrlässigkeit
- Fahruntüchtigkeit
- Fahrzeug
- Fahrzeug ist „fahrbereit“
- Fahrzeugbrief
- Faktischer Duldungszwang
- Fallgruppe
- Fälligkeit
- Falsa demonstratio
- Falsa demonstratio non nocet
- Falsa demonstratio oder erkannte Irrung
- Falschbezeichnung
- Familienrecht
- Fehlgeschlagen
- Feststellungsfreiheit für alle übrigen Tatsachen, Beispiele
- Feststellungsinteresse
- Feststellungsklage
- Fiktive Reparaturkosten
- Fiskalgeltung der GRe
- Fixgeschäft
- Flaschenpfand
- Flurstück
- Folge bei Teilnichtigkeit eines Testaments
- Folge, bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten eines Testaments
- Folge, wenn Gemeinschaftrecht und nationales Recht kollidieren
- Folgen
- Folgen (Behörde)
- Folgen (Gericht)
- Folgen unwirksamer Befristung
- Folgeprobleme dieser Ansicht
- Form gem. §§ 1154 i.V.m. 1192 BGB, Grund
- Form, § 29 GBO
- Formale Kriterien
- Formell nach GBO
- Formelle Rechtmäßigkeit
- Formelle Rechtskraft
- Formeller Rechtsstaatsbegriff
- Fortsetzungsfeststellungswiderspruch, hM (-), Grund
- Frage 1
- Frage 2
- Fraktionsloser Abgeordneter
- Franchisevertrag
- Freiheitsbeschränkung / Freiheitsenziehung (Art. 104 GG)
- Freistellung
- Fristbeginn
- Früher
- Funktion
- Funktion in erster Linie
- Funktionell zuständig
- Funktionelle Zuständigkeit
- Für den Geschäftsführer
- Für die Vergangenheit
G
- Garantenpflicht
- Garantenstellung
- Gattungsschuld
- Gedanke der Systemwidrigkeit
- Geeignetheit, dh Tauglichkeit der Maßnahme
- Gefahr
- Gefahr der Anspruchsverdopplung
- Gefahr einer Zuordnungsverwirrung
- Gefährdung
- Gefährdungshaftung
- Gefahrtragungsregeln
- Gegen einen Nicht-VA ist die Anfechtungsklage statthaft
- Gegenausnahme
- Gegenseitigkeit
- Gegenstand der Hypothek
- Gegenüber GmbH
- Geheimheit der Wahl
- Gekoppelter Vertrag
- Geldwertvindikation
- Geltung allg. Vertretungsregeln (auch für Kommanditisten)
- Geltung im 2-Partner-System
- Gemeindeverbände
- Gemeinschaftlicher Irrtum
- Gemischte Schenkung
- Genossenschaft
- Genugtuungsfunktion
- Gerichte
- Gesamtgut, § 1416 BGB
- Gesamtheit zweier Eigentumspositionen
- Gesamthypothek
- Gesamtrechtsnachfolge
- Gesamtvertretung
- Geschäftsähnliche Handlung
- Geschäftsfähigkeit
- Geschäftsführung im Rahmen der Gesellschaft
- Geschäftsgrundlage, Abgrenzung zur Erfolgserwartung
- Geschäftsunfähige
- Geschäftswille
- Gesellschaft
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Gesellschafter haften grds. nur auf Geldinteresse, Ausnahme
- Gesellschafterwechsel
- Gesetz im materiellen Sinne (Normalfall)
- Gesetze im nur formellen Sinn
- Gesetzgeber
- Gesetzgebung
- Gesetzgebungskompetenzen iRd Finanzverfassung
- Gesetzlich (Regelfall)
- Gespaltener Krankenhausaufnahmevertrag
- Gestaltungsklage
- Gestaltungsrecht
- Gewahrsam
- Gewahrsam (nach ZPO)
- Gewahrsamsvermutung i.S.d. § 739 ZPO
- Gewerbe
- Gewillkürte Erbfolge
- Gewissen
- Ggf. bei mehreren Beschuldigten
- Gilt unabhängig vom Unternehmensgegenstand als kaufmännisch
- Gläubiger macht Schaden des Dritten geltend
- Gleich
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Gleichheit der Wahl
- Grds. Absicht min. dreifacher Verwendung erforderlich. Achtung
- Grds. dolus eventualis ausreichend
- Grds. Formfreiheit, Ausnahme
- Grds. gilt
- Grenze
- Grenze zulässiger Durchbrechung der Gewaltenteilung
- Grenzen der Öffnung der Bundesrepublik ggü der EU
- Grob fahrlässige Unkenntnis der Rechtswidrigkeit
- Grob unverständiger Versuch
- Grobe Fahrlässigkeit
- Grund für Entwicklung
- Gründe
- Grundeigentum
- Grundgedanke
- Grundlagengeschäfte
- Grundrechte des Grundgesetzes
- Grundrechtsmündigkeit
- Grundrechtsträger
- Grundsatz „ne bis in idem“
- Grundsatz der Eigenverantwortung
- Grundsatz der nachehelichen Mitverantwortung
- Grundsatz der selbständigen Haushaltswirtschaft
- Grundsatz, § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 VwGO
- Grundsätzlich die letzte Behördenentscheidung. Ausnahme
- Grundsätzlich gilt
- Grundsätzlich gilt nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB
- Grundsätzlich ist die Abgrenzung einfach
- Grundsätzlich pflichtgemäßes Ermessen der Behörde. Ausnahme
- Grundsätzlich Trennung der Vermögensmassen, § 1363 II 1 BGB
- Grundschuld
- Grundstück (im Sinne des BGB und der GBO)
- Grundverhältnis
- Gütertrennung
- Gutglaubensmaßstab
- Gutglaubenssubstrat
- Gutgläubiger Erwerb gem. § 932 Abs. 2, 935 BGB
- Gutgläubiger Zweiterwerb einer Hypothek
H
- Haftbefehl
- Haftung
- Haftung auf Nutzungsersatz gem. §§ 987, 990 BGB
- Haftung auf Nutzungsersatz gem. §§ 992 i.V.m. 823 ff. BGB
- Haftung des vollmachtlosen Vertreters auf Schadensersatz
- Haftung Dritter
- Haftung eines beschränkt Geschäftsfähigen
- Haftung nur für typischen Risiken
- Haftung unter Eheleuten
- Haftungsausfüllende Kausalität
- Haftungsausfüllung
- Haftungsbegründende Kausalität
- Haftungsbegründung
- Haftungshöchstgrenzen
- Haftungsumfang
- Handelsgeschäft
- Handelskauf
- Handelsrecht
- Handlung im strafrechtlichen Sinn
- Handlung im strafrechtlichen Sinne
- Handlungsfähigkeit
- Handlungsstörer
- Handlungsvollmacht
- Handschenkung
- Hat neben AG / Arbeitskollege ein Dritter den AN geschädigt
- Häufige Folge
- Hauptantrag
- Hauptantrag teilweise unbegründet
- Hauptantrag unbegründet
- Hauptaufgabe
- Hauptfälle
- Hauptzweck
- Hausrechtsinhaber und von ihm ermächtigte Personen. Hausrechtsinhaber
- Hemmschwellentheorie
- Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
- Herstellung von Schallplatten und CDs
- Heterologe Insemination
- Hilfsantrag
- Hinsichtlich des Vorsatzes betreffend eine „bestimmte“ Tat
- Historische Begründung
- Höchstbetraghypothek
- Höchstpersönlichkeit der Wahl
- Höchstpersönlichkeit, §§ 2206 ff. BGB
- Holschuld
- Hypothek
- Hypothek zieht Forderung zu sich („Mitlauf der Forderung“)
- Hypothekenbrief
- Hypothetische Kausalität (haftungsausfüllender TB)
- Hypothetische Verantwortlichkeit eines Dritten
I
- Im Beispiel
- Im übrigen ist es aber umstritten
- Im Verhältnis § 30 Abs. 1 StGB zu § 30 Abs. 2 StGB gilt
- Im Zweifel
- Immaterialgüterrechte
- Immer beachten
- Immer wichtig
- Immer. Unbeachtlich
- In allen Fällen
- In allen Prozessordnungen gibt es zwei Verfahrensarten
- in dubio pro reo
- Individualansprüche / -verpflichtungen
- Individualarbeitsrecht
- Indossament
- Inhalt des Anspruches
- Inhalt des Überweisungsbeschlusses
- Inhaltsbestimmung
- Innenverhältnis
- Insbesondere Zueignungswille
- Insichgeschäft
- Instanz
- Institutionelle Garantien
- Institutsgarantie
- Institutsgarantien
- Integritätszuschlag
- Interessen der Allgemeinheit betroffen
- Interessenabwägung, vgl. § 824 II BGB
- Interessenlage
- Internationales Strafrecht
- Inverkehrbringen gefährlicher Produkte
- Invitatio ad offerendum
- Irrealer (= abergläubischer) Versuch
- Irrtum
- Isoliert mit Klageentwurf (nicht unterschrieben)
J
K
- Kann bereits mit Antrag eingereicht werden, ansonsten
- Kanzlerprinzip
- Kapitalersetzende Darlehen
- Kaufmännische Einrichtungen
- Kausalität
- Kein Ausschluss des Anstiftervorsatzes. Grenze
- Kein Ausschluss gem. § 1362 I 2 BGB
- Kein Widerruf nach dem Tod des Ehegatten, § 2271 Abs. 2 BGB
- Kein Widerruf nach dem Tod des Ehegatten, § 2271 II BGB
- Keine Anfechtung von Nebenbestimmungen, Argumente
- Keine besondere Härte, §§ 574 ff. (Sozialklausel)
- Keine Einreden, insbesondere gem. § 1000 BGB
- Keine sonstigen Unwirksamkeitsgründe für den Vertrag, Grund
- Keine Veränderung
- Kenntnis des Leistenden vom Nichtbestehen der Verbindlichkeit
- Kenntnis, nicht
- Kirchensteuer
- Klage gegen die Mitwirkungsbehörde
- Kläger macht eigenes Recht in eigenem Namen geltend
- Klagerücknahme
- Klageveranlassung
- Klarstellung
- Klassischer Fall
- Koinzidenzprinzip
- Kollegialprinzip
- Kollektives Arbeitsrecht
- Kollusion
- Kombinationsvertrag (Typenkombination)
- Kommanditgesellschaft
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien
- Kommerzialisierungsgedanke
- Kommunikation im Internet
- Konkludent
- Konkretisierungen
- Konkurrenz
- Konnexität
- Konsequenz aus diesen Schwächen für die hL
- Konstruktives Misstrauensvotum
- Kontokorrent
- Kontrahierungszwang
- Kontrollrechte
- Koordinationsrechtlicher Vertrag
- Körperliche Entgegennahme und Billigung. Unterscheide
- Kosten für den Schutz musikalischer Urheberrechte
- Kosten für eine „Fangprämie“ vom Dieb
- Kosten, § 161 Abs. 2 VwGO
- KSchG nicht anwendbar
L
- Landesgrundrechte
- Landesrecht
- Lauschangriff
- Lauschangriffe, Art. 13 III-VI GG
- Lebensbedarf
- Lebensschutz im Grundgesetz
- Legaldefinition
- Legaldefinition § 1191 Abs. 1 BGB
- Leges speciales für bestimmte Vereinigungen
- Lehre vom faktischen Vertrag
- Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft
- Leihmutter
- Leistung aufgrund sittlicher oder Anstandspflicht
- Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten, vgl. § 1581 BGB
- Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten, vgl. § 1603 BGB
- Leistungsgefahr
- Leistungsinhalt
- Leistungsnähe
- Leistungsnähe des Dritten
- Leistungsort
- Leistungsverwaltung
- Leitender Angestellter
- Letztwillige Verfügung zugunsten einer Geliebten
- Lizenzvertrag
- Lösung zu 1
- Lösung zu 2
M
- Maastricht
- Mahnung
- Mandantenbegehren so genau wie möglich erfassen, Quelle
- Mangel entsteht erst nach Vertragsschluss (§ 536a Abs. 1 Fall 2 BGB)
- Marken- oder Typenbezeichnung durch Gebrauchtwagenhändler
- Maßgeblicher Zeitpunkt
- Maßgeblicher Zeitpunkt, insb
- Materiell nach BGB
- Materiell-rechtliche Folgen
- Materiellrechtliche Rechtsstellung
- Merkmal, Handlung, Definition. Beispiel
- Mietkaution
- Mietpreiserhöhung, §§ 558 ff. BGB
- Minderheitsregierung
- Mit Klageerhebung
- Miteigentum
- Mittäterschaft
- Mittelbare Staatsverwaltung
- Mittelbare Stellvertretung
- Mittelbarer Stellvertreter
- Mitwirkungsrechte bei der Einleitung von Gesetzgebungsverfahren
- Modellcharakter
- Modifizierende Auflage
- Möglichkeit 1
- Möglichkeit 2
- Möglichkeit der Verpfändung einer Hypothek
- Mordmerkmale
- Motivbündel
- Muss sich auf das Grundstück beziehen, Grund
N
- Nach § 989 BGB ersatzfähiger Schaden
- Nach a.A. gelten §§ 1168, 1170 BGB analog. Kritik
- Nach dem Erbfall
- Nach Pfandreife
- Nachlasserbenschulden
- Nachteil
- Nachteil für AN hinnehmbar, da er im Übrigen Vorteil erhält
- Namensleugnung
- Namensrecht
- Nasciturus
- Natürliche Bodenprodukte, Beispiel
- Nebentäterschaft
- Neuer Antrag des Klägers. Beispiel
- NICHT erfasst sind
- Nicht erforderlich
- Nicht-anlagenbezogene Genehmigungen
- Nichterweislichkeit der Wahrheit der Tatsache, nicht erforderlich
- Nichterwerbstätige
- Nießbrauchvermächtnis, §§ 2147 ff. BGB
- Nochmal anders das BVerwG
- Nondum conceptus
- Normative Tatbestandsmerkmale
- Normzweck
- Normzwecke
- Nötigungsadressat
- Nötigungsopfer
- Notstand
- Notwehr
- Notwendig
- Notwendigkeit des § 1155 BGB
- Nur bei § 154 StGB
- Nur bei Nichtbestehen von Spezialität oder Konsumtion
- Nur im Rahmen von Verfahrensgrundrechten, Ausnahmen
- Nur wenn problematisch, insbesondere
- Nutzungen
- Nutzungsersatz
- Nutzungsrechte
O
- Ob ein Widerspruch erhoben ist, wird durch Auslegung ermittelt
- Objektiv
- Objektive Güter- und Interessenabwägung, Kriterien
- Objektive rechtliche Würdigung
- Objektive Schutzfunktion
- Objektive Zulassungsschranken
- Objektiver TB
- Obliegenheit
- Obliegenheitsverletzungen
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Offener Tatbestand
- Offenkundigkeit des Fehlers
- Offenlassen einer Entscheidung in Zweifelsfragen
- OHG / KG
- Ohne Anmietung
- Ordentlicher Rechtsweg gem. § 40 II 1 VwGO, sachlich zuständig
- Ordnungsgemäße Beteiligung umfasst
- Ordnungsrecht
- Organisationsakt
- OVG Schleswig
Ö
P
- Parlamentarische Demokratie
- Parlamentarische Gruppe
- Parlamentarische Opposition
- Partei
- Partei irrt sich
- Parteifähigkeit
- Partiarische Rechtsverhältnisse
- Partnerschaftsgesellschaft
- Passives Wahlrecht
- Passivlegitimation
- Person der Gesellschafter
- Personaler Aspekt
- Personalplanung
- Personengesamtheit
- Personengesellschaft
- Persönliche Strafausschließungsgründe
- Persönlicher Schutzbereich
- Persönlichkeitsrecht, vermögenswertes
- Petitorisch
- Pfändung des Anwartschaftsrechts
- Pflegschaft
- Pflichttheorie
- Pflichtverletzung
- Polizei ist nicht immer Ländersache
- Positive Beeinträchtigung des Eigentums
- Positive vorläufige Gesamtbeurteilung, § 8 S. 1 Nr. 3 BImSchG
- Positive vorläufige Gesamtbeurteilung, § 9 I BImSchG
- Postpendenzfeststellung
- Postulationsfähigkeit
- Präklusion
- Praktische Relevanz des Streits ist gering. Beispiel
- Präpendenzfeststellung
- Präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
- Primäransprüche
- Prinzip der Relativität der Schuldverhältnisse
- Prinzip der Universalsukzession
- Prinzip des „Von-selbst-Erwerbs“
- Privatautonomie
- Privatrecht
- Privilegierende Spezialität
- Problem beim Doppelmangel
- Problematisch
- Problematische Fälle der grundrechtlichen Schutzpflichten
- Probleme bei einem Einschreiten gegen nicht-öffentliche Versammlungen
- Probleme im Zusammenhang mit sog. engagierter (oder politischer) Kunst
- Prokura
- Prorogation
- Provokation als vorwerfbares Vorverhalten des Verteidigers
- Prozessfähigkeit
- Prozessfähigkeit oder Vertretung, §§ 51 ff. ZPO, Vertretung
- Prozessfähigkeit, beschränkte
- Prozessführungsbefugnis
- Prozessrechtliche Rechtsstellung
- Prozessstandschaft
- Prozessuale Tat
- Prüfung der Begründetheit
- Prüfung der Schrankenproblematik in der Klausur
- Prüfung nach der conditio-sine-qua-non-Formel
- Prüfungsgegenstand, § § 69 i.V.m. 64 Abs. 1 BVerfGG
- Prüfungsgegenstand, § 64 Abs. 1 BVerfGG
- Prüfungsumfang des Verwaltungsgerichts
Q
R
- Rangwirkung
- Ratio legis
- Rausch
- Reaktion der Behörde auf einen nichtigen VA
- Realakt
- Realofferte
- Rechnungslegungspflicht
- Recht mit Wirkung gegenüber jedermann. Beispiele
- Recht zum Besitz i.S.v. § 986 Abs. 2 BGB
- Rechte der Beteiligten an der Pfandsache
- Rechte der Fraktion als solches, Arg
- Rechtfertigender Notstand
- Rechtfertigung
- Rechtliche Einordnung
- Rechtmäßiges Alternativverhalten (haftungsausfüllender TB)
- Rechtmäßigkeit des Anlagenteils, § 8 S. 1 Nr. 2 BImSchG
- Rechtsanwender
- Rechtsbehelfe des Betroffenen gegen die Umdeutung
- Rechtsfähigkeit
- Rechtsfolge
- Rechtsfolge des § 994 Abs. 1 BGB
- Rechtsfolge eines wirksames Verlöbnisses
- Rechtsfolge nach § 323 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB
- Rechtsfolge nach § 376 HGB
- Rechtsfolgenverweisung
- Rechtsgeschäft
- Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel
- Rechtsgrundlage
- Rechtsgrundlage des enteignenden und enteignungsgleichen Eingriffs
- Rechtsgrundverweisungen
- Rechtsmittel
- Rechtsnachfolge hat grds. Widerrufsmöglichkeit, Grund
- Rechtsnachfolge im Handelsregister eingetragen und Einlage erbracht
- Rechtsnatur
- Rechtsnatur der Geschäftsordnung des Bundestages
- Rechtssache
- Rechtsverweisung
- Rechtsweg
- Redlichkeit des Erwerbers
- Regelfall
- Regelungsgehalt
- Regelwirkung
- Regierungslose Zeit auf Bundesebene
- Regressansprüche des Bürgen gegen den Hauptschuldner
- Reine Innenvollmacht
- Relative Fahruntüchtigkeit
- Relevante Kriterien
- Repräsentative Demokratie
- Repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt
- Republik in den Ländern
- Ressortprinzip
- Richtiger Anfechtungsgegner
- Richtiger Beklagter
- Risiko des Gläubigers
- Risiko des Schuldners
- Risikoerhöhungslehre
- Risikoneutralität
- Robert Alexy
- Rolle des Untermaßverbots
- Rspr./TdL
- Rücknahme einer Zusicherung
- Rücknahme eines VA, der teils belastend, teils begünstigend wirkt
- Rückwirkungsverbot
S
- Sachbefugnis
- Sachbeherrschung
- Sache im Eigentum des Mieters
- Sache ist im Gewahrsam des Schuldners
- Sache ist im Gewahrsam eines nicht zur Herausgabe bereiten Dritten
- Sachenrecht
- Sachlich-inhaltlicher Aspekt
- Sachlicher Schutzbereich
- Sachrügen
- Sachverständigenfall
- Sachverständiger
- Sachverständiger Zeuge
- Saldotheorie
- Schaden
- Schadensanlage
- Scheinbestandteil
- Scheinmittäter
- Schenkung
- Schicksal der Forderung
- Schicksal der Grundschuld
- Schicksal der Grunschuld bei Unwirksamkeit der Sicherungsabrede
- Schickschuld
- Schlüssig
- Schockschäden
- Schranken
- Schranken Art. 9 I GG
- Schrankenregelung
- Schritt 1
- Schritt 2
- Schritt 3
- Schuld
- Schuldarten
- Schuldhafte Verletzung der vertraglichen Pflichten
- Schuldner
- Schuldner hat noch ein Rücknahmerecht nach § 376 Abs. 1 BGB
- Schuldner zahlt
- Schuldrechtliche Ansprüche gegen Dritte
- Schuldrechtliche Anweisungslage
- Schuldrechtliche Sonderverbindung. Beispiel
- Schuldübernahme, § 414 BGB
- Schutz des Eigentümer gegen den Erwerber der Grundschuld
- Schutz des ET, wenn Hypothekengläubiger Hypothek abtritt
- Schutz des Passivlegitimierten vor doppelter Inanspruchnahme
- Schutz von öffentlich-rechtlichen Positionen durch Art. 14 I GG
- Schutz vor Beeinträchtigungen
- Schutzbedürftigkeit des Dritten
- Schutzbereich
- Schutzprinzip, §§ 5, 7 Abs. 1 StGB
- Schutzwehr
- Schutzwirkung
- Schutzzweck der Norm (haftungsausfüllender TB)
- Sekundär
- Selbstgefährdungsfälle
- Sicherungs- und Verwertungsrechte
- Sicherungshypothek
- Sicherungsübereignung
- Sicherungswirkung
- Sinn der Regelung des § 1362 I BGB
- Sinn und Zweck des Grundsatzes der Höchstpersönlichkeit
- Sittenwidrigkeit
- Situation
- So hier
- Sofern Mangel bei Vertragsschluss
- Sofern Mangel nach Vertragsschluss
- Solange I
- Solange II
- Solche, die den Inhalt des Gesellschaftsverhältnisses ändern, Beispiel
- Sonderbenutzung
- Sondergut, § 1417 BGB
- Sonderproblem
- Sonderproblem Zulässigkeit der Klage
- Sonstige Eingriffe
- Sonstige Fälle
- Sorgerecht, elterliches
- Sozialansprüche
- Sozialbindung des Eigentums, art. 14 II GG
- Sozialverpflichtungen
- Sperrwirkung bei Identität
- Spezielle Subventionsgesetze, nicht ausreichend
- Staatsanwaltschaft
- Stellvertretungsfall
- Step 1
- Step 2
- Sterbehilfe
- Steuern (allgemeine Abgabe)
- Steuerrecht
- Stille Gesellschaft
- Stillschweigend
- Störer (Handlungs- oder Zustandsstörer)
- Störung
- Str. ob zulässig
- Strafantrag, § 194 StGB. Wechselseitige Begehung
- Strafprozess
- Strafrahmen
- Strafzumessung
- Streitwert
- Strittig
- Stückschuld
- Subjektiv
- Subjektiv dingliche Dienstbarkeit
- Subjektive Zulassungsvoraussetzungen
- Subjektives Rechtfertigungselement
- Subordinationsrechtlicher Vertrag
- Subsidiär
- Sukzessivlieferungsvertrag
- Summarisches Verfahren
- Surrogat
T
- Tatbestandliche Voraussetzung
- Tatbestandsirrtum
- Täterschaft
- Tathandlung
- Tatobjekt
- Tatsachen- und Bedeutungskenntnis. Bewusstes Ausnutzen
- Tatsächliche Einstellungsgründe
- Tatsächliche Sachherrschaft
- Tatsächlicher Beeinträchtigung
- Tatsächliches Angebot
- Teilgenehmigung
- Teilhabe
- Teilweise
- Teilzeitwohnrechtevertrag i.S.v. § 481 Abs. 1 BGB
- Teleologische Reduktion
- Testament
- Testierfähigkeit
- Testierfähigkeit, § 2229 BGB oder § 2275 BGB (Erbvertrag)
- Titelergänzende Klausel
- Tod eines Kommanditisten
- Totaler Krankenhausaufnahmevertrag
- Träger des Untersuchungsrechts
- Trennung der Strafrechtspflege unter zwei Funktionsträgern, § 151 StPO
- Trennungsprinzip
- Typenverschmelzungsvertrag
- Typischer Vertrag mit andersartiger Nebenleistung
U
- U.U. Milderung gemäß § 28 Abs. 1
- Umfang
- Umfassende Güter- und Interessenabwägung, § 32 Abs. 1 BVerfGG
- Umstritten
- Umstritten ist die Zurechnung von Hilfspersonen
- Unbeachtlich
- Uneigentliche Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination
- Unentgeltlichkeit
- Ungeschriebene
- Universalsukzession
- Unkenntnis
- Unmittelbar nicht möglich. Ausnahme (historisch begründet)
- Unmittelbare Demokratie
- Unmöglichkeit der Herausgabe
- Unrichtiges Grundbuch
- Unstreitig
- Untergesetzliche Rechtsakte
- Unterhalt
- Unterhaltsanspruch
- Unterhaltsbeziehung, § 1601 BGB
- Unternehmen
- Unternehmer
- Unterscheide
- Unterscheidung zwischen Berufsausübung und Berufswahl
- Unterscheidung zwischen drei Vermögensmassen
- Unterschied Amtshilfe des Bundes und Bundesintervention
- Unterschied zu anderen Grundrechten
- Unterschied zwischen Drittleistungsfall und der Anweisungslage iwS
- Unterschied zwischen Eigentumsgarantie und anderen Grundrechten
- Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einer Auflage
- Unterschied zwischen unmittelbarer und mittelbarer Bundesverwaltung
- Unterschiede zwischen kleinem und großem Schadensersatz
- Untersuchungsgrundsatz
- Untervollmacht
- Untrennbarkeit
- Unvereinbarkeit
- Unvollkommene Verbindlichkeiten
- Urkundenbeweis
- Urkundenprozess
Ü
V
- VA ist kein Rechtsverhältnis, aber
- VA mit Doppelwirkung
- Variante 1
- Variante 2
- Variante 3
- Veräußerung im Wege öffentlicher Versteigerung, § 935 Abs. 2 BGB
- Verbindung
- Verbot, bestimmte Beweismittel zu benutzen, Beispiel
- Verbraucher
- Verein
- Vereinsverbot, Entscheidung
- Verfahren
- Verfahrensgarantie
- Verfahrensrechtliche Wirkung
- Verfahrensrügen
- Verfassungsstreitigkeit
- Verfolgerfälle
- Verfügung
- Verfügung des Nichtberechtigten
- Verfügungsbefugnis
- Verfügungsgeschäft
- Vergleichbarkeit für den Drittbelasteten
- Vergleichsvertrag
- Verhaltensgebundene Delikte
- Verhältnis der Unterhaltspflichten gegenüber dem Kind
- Verhältnis des BVerfG zum EuGH
- Verhältnis zwischen Landes- und Bundesgrundrechten
- Verjährung
- Verkehrseröffnung
- Verkehrsgeschäft
- Verkehrssitte
- Verlesbares Schriftstück
- Verletztes Rechtsgut iSv § 253 II BGB
- Verlust des Mandats
- Vermeintlicher Mittäter
- Vermögenssorge, §§ 1638-1649 BGB
- Verpflichtung
- Verpflichtung / Berechtigung nur einer Partei. Beispiele
- Verpflichtungsbefugnis
- Verpflichtungsgeschäft
- Verschiedene Streitgegenstände
- Verschulden, §§ 276 / 278 BGB
- Verschuldensprinzip
- Versorgungsausgleich
- Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz
- Verstoß gegen ein Handlungsformverbot
- Verstoß gegen ein Inhaltsverbot
- Verstoß gegen Völkergewohnheitsrecht
- Versuch
- Vertaner Urlaub
- Vertrag
- Vertraglich (Ausnahme)
- Vertragsanbahnung, § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB
- Vertragsfreiheit
- Vertragsfreiheit (§ 311 Abs. 1 BGB)
- Vertragsverletzung
- Vertrauensschutz, § 50 VwVfG, Rspr
- Vertretung zweistufig
- Vertretungsmacht für Verwaltungsmaßnahmen bei einer Erbengemeinschaft
- Vertypung in §§ 164, 166 Abs. 1 BGB, Aussage
- Verurteilung zum Erlass eines (abgelehnten) Verwaltungsaktes. Arten
- Verwaltung der Erbengemeinschaft
- Verwaltung der Miterbengemeinschaft
- Verwaltungsrechtlicher Vertrag zwischen Privaten
- Verwaltungsrechtsweg
- Verwaltungsvorschriften
- Verwendung
- Verwendungsersatz, § 2022 BGB
- Verwertung
- Verwertungsrechte
- Verwirkung
- Vgl. § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB
- Vgl. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB
- Vindikationslage
- Volksbegehren
- Vollstreckung in Herausgabeansprüche
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Vor dem Erbfall
- Vor Pfandreife
- Vor- und Nacherbschaft, §§ 2100 ff. BGB
- Voraussetzungen
- Voraussetzungen der Verweisungsnorm
- Vorbehaltsgut, § 1418 BGB
- Voreintragung, § 39 GBO
- Vorhalte- und Vorsorgekosten
- Vorhaltekosten zur Schadensminderung
- Vorleistungsfälle
- Vorliegen allgemeiner Rechtfertigungsgründe, wenn (-), dann
- Vormundschaft
- Vorprüfung
- Vorrangig
- Vorratsschuld
- Vorsatz
- Vorsatz bei § 142 StGB
- Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen
- Vorsätzliche Beteiligung am fahrlässigen Delikt eines anderen
- Vorteil
- Vorteile der Grundschuld gegenüber der Hypothek
W
- Wahlrecht des Dritten
- Wahlrechte
- Wahlschuld
- Wahlsystem des Verfassungsgebers
- Wahndelikt
- Wegen der außergerichtlichen Kosten der Streitgenossen
- Wegen der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten des Klägers
- Wehrbeauftragte
- Weisungsrecht
- Weite Überschreitung des Leistungsvermögens
- Weiter Verwendungsbegriff
- Weltrechtsprinzip, § 6 StGB
- Wenn Anwartschaftsrecht-Berechtigter Eigentümer wird
- Wenn keine Rechtsfertigungsgründe vorliegen
- Werkbereich, etwa
- Werkstatt- und Prognoserisiko
- Werkzeug erfüllt keinen Tatbestand. Beispiel
- Wertpapier
- Wertung des § 818 Abs. 3 BGB
- Wesentlichkeitstheorie
- Wichtigkeitskriterium
- Wichtigste eigene Einrede des Eigentümers gegen die Inanspruchnahme
- Wichtigster Fall
- Widerruf der Verfügung eines gemeinschaftlichen Testaments
- Widerruf zu Lebzeiten, § 2271 Abs. 1 BGB
- Widerruf zu Lebzeiten, § 2271 I BGB
- Widerrufsvorbehalt
- Widerspruchsfrist und Verkehrszeichen
- Wie § 243 Abs. 1 2 Nr. 1 StGB, Unterschied
- Wie Art. 2 I GG
- Wiederkauf
- Wiederkehrschuldverhältnis
- Wiederverheiratungsklausel und ihre Rechtsfolgen
- Willenserklärung
- Wirkbereich, etwa
- Wirksamer Abschluss des beabsichtigten schuldrechtlichen Vertrages
- Wirksamer Maklervertrag i.S.v. § 652 BGB
- Wirksamkeitshindernisse bzgl. der Handlungsform Vertrag
- Wirkungen der Generalklausel § 1353 BGB
- Wirtschaftliche Sinnlosigkeit
- Wirtschaftlicher Vorteil nach güterrechtlicher Lösung
- Wirtschaftlichkeitspostulat
- Wissen indiziert grds. Wollen. Problematisch bei Eventualvorsatz
- Wohnungseigentum
- Wortlaut
Z
- Zahl der Leistungsbeziehungen iRd Anweisungslage
- Zäsurwirkung im Straßenverkehrsrecht
- Zeitpunkt für die Bewertung der Sittenwidrigkeit
- Zentralen Organe bei staatlichen Eingriffen nach dem G10
- Zentrales Problem beim Mangel in der Anweisung
- Zinsen
- Zivilprozess (= Zivilverfahren)
- Zivilrecht
- Zuflurstück
- Zugangsbeschränkung durch Satzung grds. möglich. Aber
- Zugehörigkeit zum Haftungsverband, § 1123 Abs. 1 BGB
- Zulässig
- Zulässigkeit
- Zulässigkeit der Frage des AG
- Zulässigkeit der Klage
- Zulässigkeitskriterium
- Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4, Abs. 2 Nr. 2 ZPO
- Zunächst Schadensersatzansprüche wegen des Verlustes der Sache
- Zurechnung
- Zurückbehaltungsecht
- Zusammenfassung
- Zusammensetzung
- Zusätzlich bei Festhalten eines Unverdächtigen
- Zusendung unbestellter Waren
- Zuständigkeit
- Zuständigkeit des BVerfG
- Zustandsstörer
- Zustimmung
- Zuwendung
- ZV im Einklang mit bestimmten Verfahrensvorschriften. Beispiel
- Zwangsvollstreckung
- Zweck der Formvorschriften ist die Beweissicherung
- Zweck und Abwicklung
- Zweck und Abwicklung des Versorgungsausgleichs
- Zweckbindung der Gegenleistung, Leistung des Privaten
- Zweckerreichung
- Zweckfortfall
- Zweckstörung
- Zwei Möglichkeiten des SE bei beschädigtem Pkw
- Zweifelssatz
- Zweiseitigkeit, VA dagegen einseitigen, schwierig
- Zweite Konstellation
- Zweites Gebot