Anspruchsziel: Schadensersatz
Alle Anspruchsgrundlagen, die auf das Ziel „Schadensersatz“ führen, in der Prüfungsreihenfolge — jeweils mit Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolge.
48 Anspruchsgrundlagen · 300 Prüfungspunkte
1 bekannte Änderung seit Entstehung des Schemas
Das Material stammt aus 2014/2015 und ist hier noch nicht nachgeführt. Lies das Schema mit dieser Liste daneben.
Die Änderungen im Einzelnen (1)
§ 844 BGB
Abs. 3: Hinterbliebenengeld
Satz 'Angehörige erhalten kein Schmerzensgeld' ist unvollständig · neu eingefügt seit 22.7.2017
Die Liste entsteht maschinell aus einem Register von 469 belegten Gesetzesänderungen und ist nicht abschließend. Sie ersetzt den Blick in den geltenden Normtext nicht.
Haftungsbegründender TatbestandFundstelle
VertragFundstelle
Schuldrecht BTFundstelle
§§ 437 Nr. 3, 280 ff. / 311a Abs. 2 BGB7 Voraussetzungen · Rechtsfolge
§ 523 Abs. 1 und 2 BGBFundstelle
§ 628 Abs. 2 BGBFundstelle
§ 634 Nr. 4, § 280 ff. / 311a Abs. 2 BGB7 Voraussetzungen
Erläuterung
grds. nach Abnahme (str. ob auch vorher); kein Fall des § 651 BGB
§ 651f BGBFundstelle
§ 536a BGB6 Voraussetzungen · Rechtsfolge
Erläuterung
grds. nach Überlassung, auch neben § 536 BGB
Definition
- Sofern Mangel bei Vertragsschluss
Garantiehaftung, § 536a Abs. 1 Fall 1 BGB (anfänglich)
Definition
- Sofern Mangel nach Vertragsschluss
Vertretenmüssen erforderlich, § 536a Abs. 1 Fall 2 BGB (später)
Definition
- Auch Mangelfolgeschäden, Argument
Wortlaut enthält keine Differenzierung.
Erläuterung
Auch Mangelfolgeschäden, Argument: Wortlaut enthält keine Differenzierung.
Argument
- WortlautWortlaut enthält keine Differenzierung.
§§ 311a Abs. 2, 275 Abs. 4 BGB (Schadensersatz bei anfänglicher Unmöglichkeit)4 Voraussetzungen · Rechtsfolge
Erläuterung
Kenntnis des Leistungshindernisses oder verschuldete Unkenntnis)
§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283, 275 Abs. 4 BGB (Schadensersatz bei nachträglicher Unmöglichkeit)5 Voraussetzungen · Rechtsfolge
§ 376 Abs. 1 Satz 1 HGB (Nichterfüllung trotz Möglichkeit, relatives Fixgeschäft)Fundstelle
§§ 280 Abs. 1 und 2, 286 BGB (Verzögerungsschaden bei Nichterfüllung trotz Möglichkeit)8 Voraussetzungen · Rechtsfolge
Erläuterung
Vermutung gem. § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, nach § 286 Abs. 4 BGB auch vermutet (lex specialis?)
§§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Var. 1 BGB (Schadensersatz statt der Leistung bei Verzögerung der Leistung)7 Voraussetzungen · Rechtsfolge
Definition
- Schuldner
Rückforderung des Geleisteten nach §§ 346 ff., 281 Abs. 5 BGB
§§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Var. 2 BGB (Schadensersatz statt der Leistung bei Schlechterfüllung)7 Voraussetzungen · Rechtsfolge
Erläuterung
Vermutung gem. § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB
§ 280 Abs. 1 und 3, 282, 241 Abs. 2 BGB (Schadensersatz statt der Leistung bei Nebenpflichtverletzung)Fundstelle
Bei Unzumutbarkeit.
§ 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB (Schadensersatz neben der Leistung bei Nebenpflichtverletzung von Nebenpflichten)4 Voraussetzungen · Rechtsfolge
Erläuterung
Vermutung gem. § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB
Erläuterung
Ersatz des Pflichtverletzungsschadens
VertrauenFundstelle
§ 122 BGB (Negatives Interesse bei Anfechtung)Fundstelle
§ 179 BGB (Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht)Fundstelle
§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 / Abs. 3 BGB (SEA bei Verletzung vorvertraglicher Pflichten)4 Voraussetzungen · Rechtsfolge
Erläuterung
Fallgruppenbildung, z.B.
Erläuterung
Vermutung nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB
§ 21 Abs. 1 und 2 AGG (Diskriminierung unter Verstoß gegen das AGG)Fundstelle
GesetzFundstelle
§§ 1298, 1299 BGB (Rücktritt vom Verlöbnis)Fundstelle
§§ 2023 ff. BGB (Haftung des Erbschaftsbesitzers, Verweis auf EBV)Fundstelle
§ 678 BGB (Schadensersatz, echte unberechtigte GoA)6 Voraussetzungen
§§ 280 Abs. 1, 677 BGB (Haftung des Geschäftsführers im Rahmen der GoA wegen Schlechtleistung)Fundstelle
§§ 989, 990 Abs. 1 BGB (i.V.m. § 1011 BGB)5 Voraussetzungen
Erläuterung
Auch neben vertraglichen Ansprüchen
§§ 992, 823 ff. BGB (i.V.m. § 1011 BGB)4 Voraussetzungen · Rechtsfolge
Erläuterung
Schadensersatz gem. §§ 249 ff. BGB (umfasst auch Nutzungsersatz)
§ 991 BGB (i.V.m. § 1011 BGB)Fundstelle
§ 1007 Abs. 3 BGB i.V.m. §§ 989; 990 / 991 / 992 BGBFundstelle
§ 823 Abs. 1 BGB6 Voraussetzungen
Erläuterung
nicht bei EBV, arg. §§ 992, 993 a.E. BGB
Erläuterung
Äquivalenz und Adäquanz, Schutzzweck der Norm, (P) Unterbrechung des Kausalzusammenhangs
Erläuterung
Grundsätzlich indiziert, Ausnahme: bei sog. Rahmenrechten (Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb; allgemeines Persönlichkeitsrecht) und Unterlassen
Erläuterung
Vorsatz oder Fahrlässigkeit, § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB
§ 823 Abs. 2 BGB4 Voraussetzungen
Erläuterung
Nur, sofern nicht bereits bei Schutzgesetzverletzung geprüft
Erläuterung
Nur, sofern nicht bereits bei Schutzgesetzverletzung geprüft
§ 824 Abs. 1 BGB5 Voraussetzungen
Erläuterung
Abgrenzung zu Urteil, Stellungnahme, Meinungsäußerung
Erläuterung
Unbefangener Dritter empfindet Kern des Berichts als falsch
Erläuterung
Herabsetzen des Vertrauens Dritter darauf, dass der Betroffene seinen gegenwärtigen oder zukünftigen Verbindlichkeiten nachkommen wird
Erläuterung
Positive Feststellung durch Interessenabwägung, § 824 Abs. 2 BGB
§ 826 BGB5 Voraussetzungen
Erläuterung
Auch neben EBV
Erläuterung
Fallgruppenbildung, z.B. Übersicherung, Knebelung, Verleitung zum Vertragsbruch
Erläuterung
Doppelter Vorsatz
§ 831 Abs. 1 BGB5 Voraussetzungen
Erläuterung
Nicht bei EBV, arg. §§ 992, 993 a.E. BGB)
Erläuterung
Verschulden jedoch unerheblich
§ 1 Abs. 1 Satz 1 ProdHaftG5 Voraussetzungen
Erläuterung
Daneben anwendbar Produkthaftung aus §§ 823 ff. BGB, u.U. i.V.m. § 31 BGB analog
Definition
- Relevante Kriterien
Hersteller- und Benutzererwartung
Erläuterung
Relevante Kriterien: Hersteller- und Benutzererwartung
§ 7 Abs. 1 StVG4 Voraussetzungen
Erläuterung
Halter:
Erläuterung
Tötung eines Menschen, Körper-, Gesundheitsverletzung oder Sachbeschädigung
§ 18 StVG5 Voraussetzungen
Erläuterung
Unanwendbar zwischen Fahrer und Fahrzeugeigentümer oder Halter
§§ 812 ff. i.V.m. 818 Abs. 4; 819; 820 BGB i.V.m. §§ 292, 987 ff. BGBFundstelle
§§ 687 Abs. 2, 678 BGBFundstelle
§§ 600 Abs. 2 i.V.m. 302 Abs. 4 ZPOFundstelle
§ 717 Abs. 2 und 3 ZPO (Schadensersatz bei vorläufiger Vollstreckung und späterer Aufhebung des Urteils)Fundstelle
§ 840 Abs. 2 ZPOFundstelle
§ 817 Abs. 3 ZPOFundstelle
§ 842 ZPOFundstelle
§ 945 ZPOFundstelle
Haftungsausfüllender Tatbestand4 Voraussetzungen
Definition
- Schaden ist unfreiwilliger (Gegenteil
Aufwendung) Vermögensverlust einer Person.
Erläuterung
Schaden ist unfreiwilliger (Gegenteil: Aufwendung) Vermögensverlust einer Person.
Erläuterung
Schadensfeststellung durch Vergleich hypothetischer Vermögenslage („wie hätte er jetzt ohne das schädigende Ereignis gestanden“) mit realer Vermögenslage („wie steht er jetzt durch das schädigende Ereignis wirklich“).
Erläuterung
Vorteilsanrechnung, Vorhaltekosten.
Definition
- Prüfung nach der conditio-sine-qua-non-Formel
Eine Rechtsgutsverletzung ist kausal für den Schaden, wenn sie nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der konkrete Schaden auch entfällt.
Erläuterung
Prüfung nach der conditio-sine-qua-non-Formel: Eine Rechtsgutsverletzung ist kausal für den Schaden, wenn sie nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der konkrete Schaden auch entfällt.
Erläuterung
Schaden darf nicht durch eine außergewöhnliche Verkettung von Umständen eingetreten sein.
Definition
- Frage
Schützt die verletzte Norm gerade vor dem eingetretenen Schaden? Nicht bei allgemeinem Lebensrisiko und eigenverantwortlicher Selbstgefährdung; Reserveursachen, rechtmäßigem Alternativverhalten.
Erläuterung
Frage: Schützt die verletzte Norm gerade vor dem eingetretenen Schaden? Nicht bei allgemeinem Lebensrisiko und eigenverantwortlicher Selbstgefährdung; Reserveursachen, rechtmäßigem Alternativverhalten.
Erläuterung
Wiederherstellung möglich → Naturalrestitution, d.h. vollständige Wiederherstellung in natura
Erläuterung
Wiederherstellung möglich → Schadensersatz in Geld, in Höhe des für die Wiederherstellung erforderlichen Betrags
Erläuterung
Wiederherstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend → kompensatorische Entschädigung in Geld
Erläuterung
Wiederherstellung möglich aber unzumutbar → Entschädigung in Geld
Erläuterung
Besonderheiten bei Einwendungen