Verwaltungsvorschriften
Allgemeine Regeln, die innerhalb einer Verwaltungsorganisation von einer vorgesetzten an eine nachgeordnete Stelle (Behörde oder Amtswalter) gerichtet werden und die Organisation, das Verfahren und das innerdienstliche Verhalten regeln, zu dem Zweck, ein möglichst einheitliches Verhalten der Verwaltung zu gewährleisten. Sie sind mangels Außenwirkung keine Rechtsnormen, mit der Folge, dass das Verwaltungsgericht zu ihrer Auslegung im Prozess nicht befugt ist.
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