Zugewinnausgleich
Zugewinnausgleich · Zivilrecht
Stand 2014/2015 · gegen das Änderungsregister 2015–2026 geprüft, keine Treffer
XLIII.
Arten des Zugewinnausgleichs: Man unterscheidet den Zugewinnausgleich unter Lebenden nach §§ 1372 ff. BGB, idR bei der Scheidung, und im Todesfall nach § 1371 BGB.