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Vorsatz

Stand 2014/2015 · Registerabgleich 22.8.2026

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Bezüglich aller objektiven unrechtsbegründenden (auch: ungeschriebenen) Tatumstände, einschließlich dem Kausalverlauf in seinen wesentlichen Zügen. Bei Erfolgsdelikten zur Zeit der Tathandlung (§§ 15, 16 Abs. 1 Satz 1, § 8 Satz 1 i.V.m. § 22 StGB, d.h. bei Versuchsbeginn); nicht: Vorsatz nur vor der Ausführungshandlung (dolus antecedens) oder lediglich nachträgliche Billigung (dolus subsequens); ausreichend: unreflektiertes Begleitwissen; bei wertausfüllungsbedürftigen (= normativen) Merkmalen ist laienhafte Bedeutungskenntnis (sog. Parallelwertung in der Laiensphäre) erforderlich. Kein Vorsatz erforderlich bzgl. der objektiven Strafbarkeitsbedingungen, der Prozessvoraussetzungen, der besonderen Folge bei den erfolgsqualifizierten Delikten (§ 18 StGB: Fahrlässigkeit genügt) und der Rechtswidrigkeit als allgemeines Verbrechensmerkmal. Eventualvorsatz genügt bei allen Vorsatzdelikten, bei denen das Gesetz weder Absicht, z.B. in § 226 Abs. 2, § 142 Abs. 3 Satz 2 StGB „absichtlich“, noch direkten Vorsatz, z.B. in §§ 145d, 163, 187, 278 StGB „wider besseren Wissen“, § 258 Abs. 1 und 2 StGB, „wissentlich“, voraussetzt. Faustregel: Wissentlichkeit genügt bei Schädigungsdelikten, für Vermögensdelikte ist Absicht im technischen Sinne erforderlich.

1.
Kognitives Element („Wissen“)
a.
Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die den gesetzlichen Tatbestand verwirklichen.
b.
Kein Tatbestandsirrtum (= Tatumstandsirrtum), § 16 Abs. 1 StGB
aa.
Irrtum über deskriptive Tatbestandsmerkmale
bb.
Spezialfall: Irrtum über den Kausalverlauf [Rspr.]
cc.
dd.
Error in persona vel objecto
ee.
Aberratio ictus
ff.
Zusammentreffen von error in persona und aberratio ictus
gg.
Irrtum über privilegierende Merkmale
2.
Voluntatives Element („Wollen“)
3.
Arten
a.
Absicht (dolus directus 1. Grades) (= zielgerichtetes Wollen)
b.
Direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades) (= sicheres Folgewissen, Wissentlichkeit)
c.
Eventualvorsatz (dolus eventualis) (= bedingter Vorsatz)
aa.
In Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit
bb.
Beweismäßige Feststellung im Strafprozess
4.
Sonderformen
a.
Dolus generalis (= Allgemeinvorsatz) [Minderheitsmeinung!]
b.
Dolus alternativus (= Alternativvorsatz)
c.
Dolus cumulativus (Kumulativvorsatz)