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Anspruchsziel: Herausgabe

Alle Anspruchsgrundlagen, die auf das Ziel „Herausgabe“ führen, in der Prüfungsreihenfolge — jeweils mit Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolge.

22 Anspruchsgrundlagen · 78 Prüfungspunkte

Rechtsstand: gegen das Änderungsregister 2015–2026 geprüft, keine Treffer. Das Material stammt aus 2014/2015; eine redaktionelle Durchsicht steht aus.

§ 2018 BGB (Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers)Fundstelle
§§ 611 i.V.m. 315 BGBFundstelle

Im Dienstrecht / Arbeitsrecht kann der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts seinen Angestellten verpflichten, Gegenstände an ihn herauszugeben.

§ 631 BGBFundstelle

Werkunternehmer schuldet Herstellung und HERAUSGABE des Werks; wird dies unmöglich greift §§ 280 Abs. 1 und 3, 283, 275 Abs. 4 BGB.

§§ 280 Abs. 1 BGB i.V.m. 249 BGB (Herausgabe als Naturalrestitution nach Pflichtverletzung)Fundstelle
§ 346 BGB (Rückabwicklung, Rückgewähr (= Herausgabe des Erlangten nach Rücktritt))4 Voraussetzungen
1.Kaufrecht §§ 346 Abs. 1, 323, 437 Nr. 2 Alt. 1, 434 BGB
2.Unmöglichkeit: §§ 346 Abs. 1, 326 Abs. 5 BGB
3.Nichterfüllung trotz Möglichkeit: § 346 Abs. 1, 323 BGB
4.Nebenpflichtverletzung: §§ 346 Abs. 1, 324, 241 Abs. 2 BGB
§ 546 BGB (Rückgabe der Mietsache)Fundstelle
§ 596 BGB (Rückgabe der Pachtsache)Fundstelle
§ 604 BGB (Rückgabe der Leihsache)Fundstelle
§ 667 BGB (Herausgabe des bei Geschäftsführung Erlangten)Fundstelle
§ 695 BGB (Rückgabe der verwahrten Sache)Fundstelle
§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, 3 i.V.m. 249 Abs. 1 BGB (Herausgabe als Naturalrestitution)Fundstelle
§§ 667, 681 Satz 2, 677 BGB (echte berechtigte GoA)Fundstelle
§§ 667, 681 Satz 2, 687 Abs. 2 BGB (angemaßte GoA)Fundstelle
§ 861 Abs. 1 BGB (Wiedereinräumung des Besitzes)5 Voraussetzungen
1.Besitzentzug durch verbotene Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB)
a.Besitzentzug
b.ohne Willen des Besitzers
c.ohne Berechtigung
2.Infolgedessen fehlerhafter Besitz des Anspruchsgegners, § 858 Abs. 2 BGB
a.Wegen eigener verbotener Eigenmacht gem. § 858 Abs. 2 Satz 1 BGB
b.Wegen Zurechnung gem. § 858 Abs. 2 Satz 2 BGB
3.Kein fehlerhafter Besitz des Anspruchstellers, § 861 Abs. 2 BGB (Ausschlussgrund)
4.Kein Erlöschen nach § 864 BGB
5.Keine Einreden, § 863 BGB
Erläuterung

Nur possessorische Einreden; petitorische Widerklage jedoch zulässig

§ 985 BGB (i.V.m. §§ 1011, 432 BGB)5 Voraussetzungen
1.Anwendbarkeit
Erläuterung

Nicht neben § 771 ZPO (Drittwiderspruchsklage); Verhältnis zu vertraglichen Herausgabeansprüchen teilweise str.

PGegen mittelbaren Besitzer auf Herausgabe des unmittelbaren Besitzes
2.Eigentum des Anspruchsinhabers (historische Prüfung der Veräußerungsvorgänge)
3.Besitz des Anspruchsgegners (unmittelbar / mittelbar)
4.Kein Recht zum Besitz, § 986 BGB
Erläuterung

Eigenes (Fall 1) oder abgeleitetes (Fall 2) dingliches oder schuldrechtliches Recht zum Besitz, § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB

PAnwartschaftsrecht; Zurückbehaltungsrecht
5.Keine Einreden, z.B. § 273 BGB, §§ 1000 i.V.m. 994 ff. BGB
§§ 985 i.V.m. 1227 BGB (Herausgabe an den Pfandgläubiger)Fundstelle
§ 1007 Abs. 1 oder 2 BGB (Wiedereinräumung des Besitzes)5 Voraussetzungen
1.Anwendbarkeit nur bei beweglichen Sache
2.Ursprünglicher Besitzer
Erläuterung

unmittelbar / mittelbar

3.Gegenwärtiger Besitzer
4.Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb (§ 1007 Abs. 1 BGB) oder abhanden gekommene Sache (§ 1007 Abs. 2 BGB)
5.Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 3 BGB
§ 816 Abs. 1 Satz 1 BGB (Herausgabe des Erlangten)4 Voraussetzungen · Rechtsfolge
1.Verfügung
Erläuterung

Jedes dingliche Rechtsgeschäft

2.Eines Nichtberechtigten
3.Wirksam gegenüber Berechtigten
a.gem. den Grundsätzen über den gutgläubigen Erwerb: §§ 892, 932 ff. BGB
b.durch Genehmigung des Berechtigten, § 185 Abs. 2 BGB
4.Entgeltlich
5.Rechtsfolge
Pgesamter Erlös oder objektiver Wertersatz, kein Abzug des gezahlten Kaufpreises gem. § 818 Abs. 3 BGB
§ 816 Abs. 1 Satz 2 BGB4 Voraussetzungen · Rechtsfolge
1.Anwendbarkeit
Erläuterung

Auch neben §§ 987 ff. BGB

2.Verfügung einer Nichtberechtigten
3.Wirksamkeit der Verfügung gegenüber dem Berechtigten
a.infolge gutgläubigen Erwerbs, insbesondere §§ 932 ff., 892 BGB
b.sonst durch Genehmigung gem. § 185 Abs. 2 BGB
4.Unentgeltlichkeit
P§ 816 Abs. 1 Satz 2 BGB analog bei rechtsgrundlosem Erwerb
5.Rechtsfolge
a.Naturalherausgabe, § 818 Abs. 1 BGB
b.Wertersatz, § 818 Abs. 2 BGB
c.Entreicherung gem. § 818 Abs. 3 BGB
§ 822 BGB5 Voraussetzungen · Rechtsfolge
1.Anwendbarkeit
Erläuterung

Auch neben §§ 987 ff. BGB

2.Kondiktionsanspruch des Anspruchstellers gegen den ursprünglichen Empfänger
3.Zuwendung des Erlangten an Dritten (= Anspruchsgegner)
4.Unentgeltlichkeit der Zuwendung
P§ 822 BGB analog bei rechtsgrundlosem Erwerb?
5.Infolgedessen kein Bereicherungsanspruch gegen den ursprünglichen Empfänger wegen § 818 Abs. 3 BGB
P§ 822 BGB analog bei Insolvenz
6.Rechtsfolge
a.Naturalherausgabe, § 818 Abs. 1 BGB
b.Wertersatz, § 818 Abs. 2 BGB
c.Entreicherung gem. § 818 Abs. 3 BGB
§§ 823 i.V.m. 249 Abs. 1 BGBFundstelle
§§ 823 Abs. 2 i.V.m. SchutzG i.V.m. 249 Abs. 1 BGBFundstelle
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