Zum Inhalt springen

Fahrlässiges Unterlassungsdelikt

Stand 2014/2015 · kein Registerabgleich vermerkt

Änderungen

Noch kein Eintrag.

1.
Eintritt des tatbestandlichen Erfolges
2.
Unterlassen der zur Erfolgsabwendung objektiv gebotenen Handlung
3.
Handlungsmöglichkeit
4.
Hypothetische Kausalität
5.
6.
Zumutbarkeit des Einschreitens
7.
Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
8.
Vermeidbarkeit des Erfolges bei pflichtgemäßem Verhalten
9.
Schutzzweck der verletzten Sorgfaltspflicht
10.
Entsprechensklausel bedarf keiner Prüfung, da fahrlässige Unterlassungsdelikte nur im Bereich der reinen Erfolgsverursachung praktisch werden.