Fahrlässiges Unterlassungsdelikt
Strafrecht · Allgemeiner Teil · 10 Prüfungspunkte
Rechtsstand: gegen das Änderungsregister 2015–2026 geprüft, keine Treffer. Das Material stammt aus 2014/2015; eine redaktionelle Durchsicht steht aus.
Erläuterung
Greift der Täter in einen Kausalverlauf nicht ein, so liegt fahrlässiges Unterlassen vor. Greift er hingegen in einen Kausalverlauf ein, so liegt fahrlässiges Tun vor, wobei das Unterlassungsmoment der Fahrlässigkeit (=Außerachtlassung der Sorgfalt) nur eine wesensnotwendige Modalität des Handlungsvollzuges ist, so dass der Schwerpunkt beim Tun liegt.
Erläuterung
Bei objektiver Voraussehbarkeit des Erfolges und des wesentliches Kausalverlaufs. Merke: Garanten- und Sorgfaltspflichten decken sich häufig, aber nicht notwendig, z.B. nicht bei sorgfaltswidrigem Verkennen der die Garantenstellung begründenden Umstände.