Wahlfeststellung
Stand 2014/2015 · kein Registerabgleich vermerkt
Änderungen
Noch kein Eintrag.
1.
Eindeutiger „Normalfall“ (keine Wahlfeststellung!)
a.
nicht so eindeutig aufklären, dass ein bestimmter Tatbestand festgestellt werden kann. Folge: Freispruch in dubio pro reo.
b.
dergestalt aufklären, dass einer von mehreren möglichen Tatbeständen festgestellt werden kann und andere Tatbestände sicher ausgeschlossen werden können. Folge: eindeutige Verurteilung auf eindeutiger Grundlage.
2.
Zweifelsfall mit Delikten im Stufenverhältnis (keine Wahlfeststellung!)
3.
Zweifelsfall ohne Delikte im Stufenverhältnis (Wahlfeststellung)