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Erfolgsqualifiziertes Delikt

Stand 2014/2015 · kein Registerabgleich vermerkt

Änderungen

Noch kein Eintrag.

1.
(objektiv und subjektiv) vollendetes Grunddelikt
2.
Tatbestand der Erfolgsqualifikation
a.
Eintritt der besonderen Folge im Sinne des § 18 StGB
b.
Kausalität zwischen Grunddelikt und besonderer Folge
c.
Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang zwischen Grunddelikt und besonderer Folge.
d.
Wenigstens Fahrlässigkeit bzgl. der besonderen Folge, § 18 StGB
3.
Rechtswidrigkeit
4.
Schuld