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Erledigung

Stand 2014/2015 · Registerabgleich 22.8.2026

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Erledigung
Einseitige Erledigterklärung, § 264 Nr. 2, Nr. 3 ZPO
Tatbestand
Entscheidungsgründe (nach Rechtshängigkeit)
1.
Gegebenenfalls Auslegung (Rücknahme/Verzicht/Säumnis)
2.
Zulässigkeit der Klageänderung
3.
Sachurteilsvoraussetzungen der geänderten Klage
4.
1.
ursprünglicher Antrag zulässig
2.
Ursprünglicher Antrag begründet
3.
Erledigendes Ereignis
4.
Nach Rechtshängigkeit
1.
Kosten
2.
Vorläufige Vollstreckbarkeit
Entscheidungsgründe (vor Rechtshängigkeit)
1.
Gegebenenfalls Auslegung
2.
Zulässigkeit der Klageänderung
3.
Sachurteilsvoraussetzungen der geänderten Klage
4.
Feststellungsinteresse: Diskussion, ob § 269 Absatz 3 Satz 3 ZPO vorrangig ist bzw. auf ein Feststellungsinteresse für diese Klage verzichtet wird oder ausreicht, dass der Kläger das Interesse behauptet.
1.
Zulässige und begründete ursprüngliche Klage
2.
Erledigung vor Rechtshängigkeit
3.
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, § 280 Abs. 1, Abs. 2 BGB
1.
Kosten
2.
Vorläufige Vollstreckbarkeit
Teilerledigterklärung
I.
übereinstimmende Erklärung
a.
Ermittlung der Mehrkosten
b.
Tatbestand