Anspruchsziel: Vorkaufsrecht
Alle Anspruchsgrundlagen, die auf das Ziel „Vorkaufsrecht“ führen, in der Prüfungsreihenfolge — jeweils mit Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolge.
1 Anspruchsgrundlagen · 10 Prüfungspunkte
Rechtsstand: gegen das Änderungsregister 2015–2026 geprüft, keine Treffer. Das Material stammt aus 2014/2015; eine redaktionelle Durchsicht steht aus.
§§ 1098 Abs. 1, 464 Abs. 2, 433 Abs. 1 BGB (Vorkaufsrecht)3 Voraussetzungen
1.Wirksamer Erwerb eines Vorkaufsrechtes
2.Vorkaufsfall, §§ 1098 Abs. 1, 463 BGB
Erläuterung
Wirksamer Kaufvertrag zwischen Eigentümer und Drittkäufer
3.Rechtzeitige Ausübung des Vorkaufsrechtes, §§ 1098 Abs. 1, 469 Abs. 2 BGB