Vollendetes vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt
Stand 2014/2015 · Registerabgleich 23.8.2026
Änderungen
Noch kein Eintrag.
3 bekannte Änderungen seit Entstehung des Schemas
Die Änderungen im Einzelnen (3)
§ 1353 BGB
Ehe für alle; neue Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich
· geändert seit 1.10.2017
§ 323c StGB
Abs. 2 neu: Behinderung von hilfeleistenden Personen
Aufbau um zweiten eigenständigen Tatbestand ergänzen · geändert seit 30.5.2017
§ 263 StGB
Regelbeispiel Amtsträger auf Europäische Amtsträger erweitert
Tatbestandsstruktur unverändert · geändert seit 26.11.2015
Maschinell aus 469 belegten Änderungen, nicht abschließend. Ersetzt den geltenden Normtext nicht.
1.
Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges
3.
Physisch-reale Möglichkeit der Vornahme der gebotenen Handlung
–
, wenn in der konkreten Situation des Täters entweder niemand helfen kann (objektive Unmöglichkeit) oder der Täter mit seinen individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten eine Erfolgsherbeiführung nicht verhindern kann (subjektive Unmöglichkeit). Beispiele: Ohnmacht, fehlende räumliche Nähe zur Gefahrenstelle, Fehlen der zur Rettung erforderlichen Hilfsmittel oder zu ihrem Gebrauch notwendigen Kenntnisse.
4.
Quasi-Kausalität und objektive Zurechnung
5.
Garantenstellung / Garantenpflicht, § 13 Abs. 1 StGB
a.
Garantenstellung
aa.
Beschützergarant (= Obhutsgarant)
(1)
Spezielle Rechtssätze, z.B. § 1353 BGB; §§ 1626, 1632 BGB; Gewohnheitsrecht. Nicht: allgemeine Handlungspflichten; Garant muss gegenüber Allgemeinheit Sonderstellung innehaben!
(2)
Besonderes Vertrauensverhältnis
(4)
Tatsächliche freiwillige Übernahme
(5)
Berufliche Stellung
(6)
Ingerenz
§ 323c StGB — Amtstext
bb.
Überwachergarant
b.
Strafbarkeit der Beteiligung an einer Selbstverletzung oder Selbstgefährdung durch Unterlassen
7.
Subjektiver Tatbestand
8.
Rechtswidrigkeit
9.
Schuld