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§ 216 StGB (Tötung auf Verlangen)

Stand 2014/2015 · kein Registerabgleich vermerkt

Änderungen

Noch kein Eintrag.

1.
Täterschaftliche Tötung eines anderen Menschen (Fremdtötung)
P
Abgrenzung zu strafloser Beihilfe zur Selbsttötung
a.
Subjektive Theorie (frühere Rspr.)
b.
Tatherrschaftstheorie (neuere Rspr. und ein T.d.L.)
c.
Modifizierende Tatherrschaftstheorie
2.
Bestimmend wirkendes „ausdrückliches und ernstliches Verlangen des Getöteten (sog. Tatmodalität)
a.
Verlangen
b.
Ausdrücklich
c.
Ernstlichkeit
d.
Durch Getöteten selbst
e.
Kausalität zwischen dem Verlangen und der Tötungshandlung
3.
Verlangen ist entscheidender Tatantrieb
4.
Subjektiver Tatbestand
5.
Rechtswidrigkeit / Schuld / Strafe