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§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)

Stand 2014/2015 · kein Registerabgleich vermerkt

Änderungen

Noch kein Eintrag.

1.
Täter
2.
Im geschäftlichen Verkehr
3.
Bevorzugung im Wettbewerb
–
[BGH]: Scheinaufträge ohne echte Wettbewerbslage (−)
4.
Vorteil als Gegenleistung
5.
Subjektiver Tatbestand
6.
Rechtswidrigkeit / Schuld