§ 261 StGB (Geldwäsche)
Strafrecht · Besonderer Teil · 25 Prüfungspunkte
2 bekannte Änderungen, die dieses Schema inhaltlich falsch macht
Das Material stammt aus 2014/2015 und ist hier noch nicht nachgeführt. Lies das Schema mit dieser Liste daneben.
Die Änderungen im Einzelnen (2)
§ 261 StGB
Vortatenkatalog ersatzlos entfallen (All-Crimes-Ansatz), Abs. 4 GwG-Verpflichtete neu
Prüfungspunkt 'Katalogvortat § 261 I 2 Nr. 1-5' ist gegenstandslos · geändert seit 18.3.2021
§ 73 StGB
Verfall abgeschafft, jetzt obligatorische Einziehung von Taterträgen; § 73c a.F. entfallen
Alle Formulierungen 'Verfall § 73/73a/73c' sind falsch · geändert seit 1.7.2017
Die Liste entsteht maschinell aus einem Register von 469 belegten Gesetzesänderungen und ist nicht abschließend. Sie ersetzt den Blick in den geltenden Normtext nicht.
Schutzgut: Rechtspflege; Schutzgut der Vortat (nur bei § 261 Abs. 2 StGB).
Norm und Systematik: Vergehen, Versuch strafbar, § 261 Abs. 3 StGB. Keine Qualifikationen.
Erläuterung
Gegenstand, der aus einer bestimmten rechtswidrigen Tat herrührt
Erläuterung
Jeder Vermögenswert. Beispiele: bewegliche und unbewegliche Sachen, Bargeld, Buchgeld, Wertpapiere, Forderungen
Definition
- Auch
Gegenstände, die aus einer Kette weiterer Verwertungshandlungen unter Beibehaltung des wirtschaftlichen Werts erlangt werden. Auch: Gegenstände, diteilweise mit "bemakeltem" Geld erworben wurden.
Erläuterung
Auch: Gegenstände, die aus einer Kette weiterer Verwertungshandlungen unter Beibehaltung des wirtschaftlichen Werts erlangt werden. Auch: Gegenstände, diteilweise mit "bemakeltem" Geld erworben wurden.
Erläuterung
Sämtliche Verbrechen, Bestechlichkeit und Bestechung, Betäubungsmitteldelikte, Steuerstraftaten, bestimmte Vergehen, soweit sie gewerbsmäßig oder bandenmäßig begangen werden (Vermögensdelikte, Urkundendelikte, Umweltdelikte, Vergehen gegen das Ausländergesetz), sämtliche Delikte von Mitgliedern krimineller Vereinigungen
Erläuterung
Staatlichem Zugriff für geraume Zeit entziehen oder konkrete Gefährdung der Entziehung
Erläuterung
Typischer Fall: Verstecken der Beute
Erläuterung
Irreführendes Verhalten, welches die Ermittlung der Herkunft des Gegenstandes erschwert. Beispiel: Einschleusen von "Drogengeld" in den Geldkreislauf durch jede Barzahlung.
Erläuterung
vgl. dieselben Merkmale in § 259 StGB.
Erläuterung
Wenn Täter Herkunft des Gegenstandes zum Zeitpunkt des Erlangens gekannt hat.
Erläuterung
Wenn Täter Herkunft des Gegenstandes zum Zeitpunkt des Erlangens gekannt hat. Verwenden: Verfügungen und bestimmungsgemäßer Gebrauch.
Erläuterung
Strafbarkeit entfällt, wenn zuvor ein Dritter den Gegenstand erlangt hat, ohne hierdurch eine Straftat zu begehen.
Beispiel
Strafverteidiger nimmt Honorar von einem Mitgliede einer kriminellen Vereinigung entgegen.
Erläuterung
§ 261 Abs.5 StGB: Ausdehnung der Strafbarkeit auf leichtfertiges Handeln (untypisch für Anschlussdelikt), aber: Strafmilderung!
Erläuterung
Besonders schwere Fälle, zwei benannte Regelbeispiele (gewerbsmäßiges Handeln; bandenmäßige Begehung)
Erläuterung
Tätige Reue (Satz 1), Beteiligung an der Vortat (Satz 2)
Erläuterung
Gericht kann von Strafe absehen, wenn Täter freiwillig sein Wissen über weitergehende Straftaten offenbart.