Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

AA (Dieter Grimm

Persönlichkeitskerntheorie): Art. 2 I GG schützt nicht die Handlungsfreiheit in einem umfassenden Sinne, sondern lediglich Freiheitsinteressen, die einen hinreichend engen Bezug zum Kernbereich menschlicher Persönlichkeit haben. Ein von Art. 2 I GG erfasstes Freiheitsinteresse muss danach mindestens ebenso wichtig für die Entfaltung der Persönlichkeit sein wie eines der benannten (Spezial-) Grundrechte. Kritik: Eingrenzungen auf Schutzbereichsebene, wie sie die Persönlichkeitskerntheorie fordert, führen zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten und letztlich zu einem nicht hinnehmbaren Verlust

Öffentliches Recht · Grundrechte cont

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz