Zum Inhalt springen
~/vertretbar

BAK

Referendariat · SR · 7 Prüfungspunkte

Rechtsstand: gegen das Änderungsregister 2015–2026 geprüft, keine Treffer. Das Material stammt aus 2014/2015; eine redaktionelle Durchsicht steht aus.

[BAK]
Definitionen
Fahruntüchtigkeit

Kraftfahrzeugführer ist nicht fähig, sein Fahrzeug über eine längere Strecke hinweg so zu steuern, dass er den Anforderungen des Straßenverkehrs, und zwar auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen so gewachsen ist, wie es von einem durchschnittlichen Fahrzeugführer zu erwarten ist.

Absolute Fahruntüchtigkeit

BAK ab 1, 1 Promille einschließlich; Fahruntüchtigkeit wird unwiderleglich vermutet.

Relative Fahruntüchtigkeit

BAK unter 1, 1 Promille; Nachweis der Fahruntüchtigkeit bedarf weiterer Umstände, insbesondere dem Nachweis sog. alkoholbedingter Ausfallerscheinungen.

Erläuterung

Fahruntüchtigkeit: Kraftfahrzeugführer ist nicht fähig, sein Fahrzeug über eine längere Strecke hinweg so zu steuern, dass er den Anforderungen des Straßenverkehrs, und zwar auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen so gewachsen ist, wie es von einem durchschnittlichen Fahrzeugführer zu erwarten ist.

Absolute Fahruntüchtigkeit: BAK ab 1,1 Promille einschließlich; Fahruntüchtigkeit wird unwiderleglich vermutet.

Relative Fahruntüchtigkeit: BAK unter 1,1 Promille; Nachweis der Fahruntüchtigkeit bedarf weiterer Umstände, insbesondere dem Nachweis sog. alkoholbedingter Ausfallerscheinungen.

Tatzeit-BAK durch Rückrechnung feststellen.

1.Tatbestandsebene („Ziel“: geringe Alkoholisierung zur Tatzeit)
a.Um bei längerer Resorptionsdauer jede Benachteiligung des Täters auszuschließen, sind die ersten zwei Stunden nach Trinkende von der Rückrechnung auszunehmen.
b.Danach wird ein gleichbleibender, stündlicher Abbauwert von 0,1 Promille zugrundegelegt.
2.Schuldebene („Ziel“: hohe Alkoholisierung zur Tatzeit)
a.Stündlicher Abbauwert von 0,2 Promille
b.Einmaliger Sicherheitszuschlag von 0,2 Promille
Referendariat · SR7 PrüfungspunkteRechtsstandImpressumDatenschutz