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Schemata › Referendariat › Blutalkohol und Fahruntüchtigkeit (BAK) Blutalkohol und Fahruntüchtigkeit (BAK) Stand 2014/2015 · kein Registerabgleich vermerkt
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Prüfungspunkte zu Blutalkoholkonzentration und Fahruntüchtigkeit.
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Definitionen 3
Fahruntüchtigkeit Kraftfahrzeugführer ist nicht fähig, sein Fahrzeug über eine längere Strecke hinweg so zu steuern, dass er den Anforderungen des Straßenverkehrs, und zwar auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen so gewachsen ist, wie es von einem durchschnittlichen Fahrzeugführer zu erwarten ist. Streitstände 0
Hier ist ausnahmsweise nichts streitig.