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Entscheidungsgründe

Stand 2014/2015 · Registerabgleich 22.8.2026

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Klausurformat: §§ 313, 710 ZPO und Behördenklausur-VwGO/VwVfG nur als Formathinweis; keine inhaltliche Rechtsstand-Prüfung im Einzelschema.

[Entscheidungsgründe]
1.
Unklarheiten über die Klageart
2.
bei Unklarheiten wegen des Verhältnisses mehrere Anträge untereinander
3.
bei der Reaktion der Parteien auf Rücknahmen, Erledigungen etc.
4.
bei der falschen Formulierung eines Antrags
1.
Gleiche Parteien
2.
Gleiches Gericht (aber: §§ 5,25 ZPO)
3.
Dieselbe Prozessart
4.
Zwei zivilprozessuale Streitgegenstände (Ansprüche)
1.
Einleitungssatz
2.
3.
Hauptantrag
a.
Anspruch entstanden
aa.
dem Grunde nach
(1)
anspruchsbegründende Tatsachen (Punkt für Punkt)
(a)
Unstreitiges
(b)
Unzulässiges Bestreiten, § 138 Abs. 3, 4 ZPO
(c)
Bewiesen aufgrund von Beweisaufnahme
(2)
Verneinung rechtshindernder Tatsachen
bb.
der Höhe nach
(1)
anspruchsbegründende Tatsachen (einzelne Positionen)
(2)
anspruchsfeindliche Tatsachen, z.B. § 254 BGB
b.
Anspruch nicht nachträglich erloschen
c.
Keine Einreden
4.
Nebenforderungen (nur wenn Hauptantrag erfolgreich)
a.
Zinsen
b.
Mahnauslagen
c.
Inkassokosten
5.
Nebenentscheidungen
a.
Kosten
b.
Vorläufige Vollstreckbarkeit
c.
Zulassung von Rechtsmitteln
6.
Unterschrift des Richters / der Richter