Notizen zum PflichtKK I
Sonstiges · Learn-Law · 12 Prüfungspunkte
Rechtsstand: gegen das Änderungsregister 2015–2026 geprüft, keine Treffer. Das Material stammt aus 2014/2015; eine redaktionelle Durchsicht steht aus.
Erläuterung
80 V 2 VwGO: Antrag ist schon vor Erhebung der Klage zulässig.
Widerspruch ist unstatthaft, wenn oberste Landesbehörde gehandelt hat!
Zuständigkeiten:
Erläuterung
Zur Funktionslosigkeit des B-Plans:
Definition
- Bei Sozietäten im Rubrum darauf achten
Wenn 2: Beide Anwälte nennen, wenn mehr: „1. Anwalt & Kollegen“ Achtung: Es wird dann auch von „wir“ gesprochen
Erläuterung
Bei Gesellschaft: „Die Mandantin“
Bei Sozietäten im Rubrum darauf achten: Wenn 2: Beide Anwälte nennen, wenn mehr: „1. Anwalt & Kollegen“ Achtung: Es wird dann auch von „wir“ gesprochen
Anders als der Richter, kann der RA nicht ohne weiteres offen lassen, sondern muss mehrere Angriffs- und Verteidigungsmittel bilden; den Sachverhalt auch vollumfänglich prüfen.
Alternativitätsverhältnis in möglichen Gegnern wird durch Streitverkündung behandelt
Nebenforderung: außergerichtliche Anwaltskosten (sog. zweite Nebenforderung), im Schriftsatz daher: Zinsen + „nebst weiteren Nebenkosten in Höhe von…“
„werde ich beantragen, ein VU zu erlassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.“
„Mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren bin ich einverstanden.“ (Wenn unter 600 EUR, wegen § 495a!)
„Gegen die Übertragung auf einen Einzelrichter hege ich keine Bedenken“ (wenn LG)
„Ich rege an, auf die Durchführung einer Güterverhandlung zu verzichten, wegen der außergerichtlich geführten Korrespondenz.“
§ 343 HGB (Fälligkeitszinsen)
§ 497 I BGB
§§ 95 ff. GVG, § 349 ZPO
Kammer für Handelssachen: „habe ich gegen eine Übertragung auf den Vorsitzenden keine Bedenken, da keine Fragen der kaufmännischen Praxis relevant werden.“
„Wegen des Prozessrisikos aus § 101 II soll auf eine Streitverkündung und somit auf die Interventionswirkung verzichtet werden“
Erläuterung
Gefährliche Werkzeuge
In der konkreten Art der Anwendung geeignet, erhebliche Verletzungen herbeiführen zu können
Erläuterung
Verwendungsvorbehalt oder
abstrakte, aus sich selbst ergebende Gefährlichkeit des Gegenstandes
Scheinwaffe
Definition
- Tipp
Alles in den Klausuren lässt sich aus dem Palandt holen, meistens auch aus dem T/P, wenn nicht im T/P, dann Prüfervermerk: „Steht nicht im T/P“!
Erläuterung
Tipp: Alles in den Klausuren lässt sich aus dem Palandt holen, meistens auch aus dem T/P, wenn nicht im T/P, dann Prüfervermerk: „Steht nicht im T/P“!
Nicht gleich alles im Kommentar nachprüfen, erst Lösungsbaum entwickeln
Klausurlösung: 15-20 Seiten, nie unter 10, nie über 25!
1/3 TB, 2/3 EG
In der Klausur sind Hinweise auf alle (!) Probleme!
Immer Lösungen wählen, die leichter zu handhaben sind!
„geniale“ Lösungen werden NIE honoriert!
besser: Wie hat sich der Verfasser das gedacht? (alle Dinge abarbeiten, nichts ist umsonst in der Klausur, z.B. wieso 2 Anträge, wieso 2 verschiedene Schadensposition
Immer argumentativ abarbeiten!
Widerklage
Zuständigkeitsstreitwert: § 5 Hs. 2 ZPO
Gebührenstreitwert: § 45 I GKG
Streitgegenstand = Anspruch im prozessualen Sinne (§ 322 ZPO), nicht: Anspruch im materiellen Sinne (§ 194 BGB)
§ 45 I GKG: Streitgegenstand im wirtschaftlichen Sinne
Dunkelnormen werden zumeist im Aufgabentext genannt!
Keine Beweisaufnahme heißt: nichts ist streitig, bzw. wenn doch, ist es nicht erheblich! (Grundsatz)
NIE Rechtsansichten bringen, NIE NIE NIE NIE
Tatbestand grds. historisch aufbauen, aber es kann zur Verständlichkeit gemischt werden und sollte auch, damit die Arbeit nicht anfängerhaft wirkt
Tatbestand immer schön kurz! Keine Spannung, keine Story.
Sound: „Verwertungsreife“ bzw. „Sicherungsfall“ bei Sicherungsvertrag
Erläuterung
BVerwG DVBl. 2000, 487 f.
Schreibe: „Namens und im Auftrag meiner Mandantin erhebe ich Klage und werde beantragen:“