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Anwaltsklausur

Referendariat · ÖR · 20 Prüfungspunkte

4 bekannte Änderungen, die dieses Schema inhaltlich falsch macht

Das Material stammt aus 2014/2015 und ist hier noch nicht nachgeführt. Dazu kommen 3 Stellen, an denen die Grundstruktur trägt, die Einzelheiten aber abweichen. Lies das Schema mit dieser Liste daneben.

Die Änderungen im Einzelnen (7)
  • § 313a ZPO

    Mittelbar betroffen: § 313a Abs. 1 ZPO (Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen) knüpft an die Rechtsmittelfähigkeit an

    Weil mehr Urteile berufungsunfähig werden, erweitert sich der Anwendungsbereich der Norm · geändert seit 1.1.2026

  • Folge der neuen Wertgrenzen für die Assessorklausur: Rechtsmittelbelehrung, § 313a ZPO, § 511 Abs. 4 ZPO (Zulassung durch das AG) und § 281 ZPO verschieben sich

    Tenorierung und Urteilsformalia müssen mit den Werten 1.000 EUR und 10.000 EUR gerechnet werden · geändert seit 1.1.2026

  • § 13 RVG

    KostBRÄG 2025 (verkündet 10.04.2025, BGBl. 2025 I Nr. 109): RVG-Wertgebühren +6 %, unterste Wertstufe bis 500 EUR jetzt 51,50 EUR

    Gebührentabellen sind doppelt überholt (2021 und 2025); gilt für Mandate ab 01.06.2025 · geändert seit 1.6.2025

  • § betragsrahmengebuehren RVG

    KostBRÄG 2025: Betragsrahmengebühren (Sozial-, Straf-, Bußgeldsachen), Festgebühren einschließlich Pflichtverteidigung und Beratungshilfegebühren je +9 %

    Kostenfestsetzungsantrag der Anwaltsklausur mit neuen Beträgen; Mindestgebühr Inkasso bis 50 EUR: 31,50 EUR · geändert seit 1.6.2025

  • § gebuehrentabelle GKG

    Gerichtskosten (GKG, FamGKG, GNotKG) 2021 und 2025 erhöht, zuletzt um ca. 6 bis 9 %

    Streitwertfestsetzung und Kostenberechnung im Urteil sind unmittelbar betroffen; korrekte Bezeichnung ist KostBRÄG 2025, nicht KostRÄG 2025 · geändert seit 1.6.2025

  • § 10 RVG

    § 10 Abs. 1 S. 1 RVG: Die Kostenrechnung des Anwalts bedarf nur noch der Textform, nicht mehr der eigenhändigen Unterschrift

    Unmittelbar relevant für den Kostenteil der Anwaltsklausur · geändert seit 17.7.2024

  • § 13 RVG

    KostRÄG 2021: RVG-Wertgebühren linear rund +10 %, Betragsrahmengebühren im Sozialrecht bis +20 %, Ausweitung der Einigungsgebühr, PKH-Kappungsgrenze 50.000 EUR

    Jede Gebührentabelle und jedes Rechenbeispiel von 2014/2015 ist überholt; auch GKG, FamGKG, GvKostG, GNotKG, JVKostG geändert · geändert seit 1.1.2021

Die Liste entsteht maschinell aus einem Register von 469 belegten Gesetzesänderungen und ist nicht abschließend. Sie ersetzt den Blick in den geltenden Normtext nicht.

A. Mandantenbegehren
Erläuterung

„Der Mandant begehrt...“, ggf. sinnvolles Vorgehen; Schlusssatz sollte möglichst eine Überleitung zum Gutachten darstellen.

B. Gutachten
1.Objektive rechtliche Würdigung: Urteilsstil, Aufbau wie Urteil
Definition
Objektive rechtliche Würdigung

Urteilsstil, Aufbau wie Urteil

2.Taktisches Vorgehen
a.Sicher
Erläuterung

Sicherste Weg, um Begehren des Mandanten zu erfüllen. Beachte: Rechtslage, Beweislast.

b.Schnell
Erläuterung

Einstweiliger Rechtsschutz oder Klage bzw. Widerspruch? Nie: Vergleich.

c.Wirkungsvoll
Erläuterung

Dauerhafte Sicherung der Interessen des Mandanten

d.Kosten
Erläuterung

Gerichtliche- und außergerichtliche Kosten, insbesondere Anwaltskosten (bei Drittbeteiligten sind die Beigeladenenkosten zu beachten).

e.Folgerisiken
Erläuterung

Reformatio in peius? Aufhebung eines begünstigten Verwaltungsakts?

f.Immer beachten: Verfahrensfehler können bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens geheilt werden, § 45 VwVfG, und ein Aufhebungsanspruch kann insoweit ausgeschlossen sein, § 46 VwVfG. Auch Ermessensfehler sind in Grenzen heilbar, § 114 Satz 2 VwGO.
Definition
Immer beachten

Verfahrensfehler können bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens geheilt werden, § 45 VwVfG, und ein Aufhebungsanspruch kann insoweit ausgeschlossen sein, § 46 VwVfG. Auch Ermessensfehler sind in Grenzen heilbar, § 114 Satz 2 VwGO.

C. Schriftsatz / Mandantenschreiben
1.Schriftsatz
Erläuterung

Rubrum, Antrag, Aufbau wie Urteil; Begründung: Sachverhalt, Rechtsausführungen (Spitzklammern!)

a.Klage
Erläuterung

Bestimmter Antrag. U.U. Antrag gem. § 162 Abs. 2 VwGO.

Ich beantrage, die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären.

[Anfechtungsklage]

[Anschrift des zuständigen Verwaltungsgerichts]

Klage
Erläuterung

des...,

Klägers,

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt...,

gegen

den..., vertreten durch...,

Beklagten.

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen,

den Bescheid des Beklagten vom... in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom... aufzuheben.

[Leistungsklage]

den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger ... Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Klageerhebung zu zahlen.

[Verpflichtungsklage auf Erlass eines begünstigenden Verwaltungsaktes, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO]

1.den Ablehnungsbescheid des Beklagten vom... in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des... vom... aufzuheben.
2.den Beklagten zu verpflichten, dem Kläger die beantragte... zu erteilen.
Erläuterung

[Verpflichtungsklage (Bescheidungsklage), § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO]

den Beklagten unter Aufhebung seines Bescheides vom... in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom... zu verpflichten, über den Antrag des Klägers auf... unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts, neu zu entscheiden.

[Feststellungsklage, § 43 VwGO]

festzustellen, dass...

[Fortsetzungsfeststellungsklage, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO]

In der Verwaltungsstreitsache

... ./. ...

Az.: ...

beantrage ich nunmehr,

festzustellen, dass ... rechtswidrig war,

b.Antrags- oder Klageerwiderung
Erläuterung

Kurzrubrum (Az., Müller ./. Land Berlin), Abweisungsantrag. Grds. kein Sachverhaltsvortrag, wenn Antrags- oder Klageschrift vollständig.

c.Widerspruch
Erläuterung

U.U. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO; Antrag auf Feststellung der Notwendigkeit der Zuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren, 80 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG.

[Anschrift Widerspruchsbehörde]

[Betreff unter Angabe des Aktenzeichens]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich an, dass ich von [Name, Anschrift] mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt worden bin. Entsprechende Vollmacht liegt diesem Schreiben im Original an.

[bei Widerspruch gegen einen belastenden VA:]

Mit Bescheid vom..., dem Widerspruchsführer am... zugegangen, haben Sie...

Gegen diesen Bescheid erhebe ich

[bei Widerspruch gegen die Ablehnung eines begünstigenden VAs

Gegen ihren Ablehnungsbescheid mit Datum vom..., dem Widerspruchsführer zugestellt am..., erhebe ich

Widerspruch.

Zur Begründung führe ich aus:

Der Bescheid ist rechtswidrig, weil...

d.Einstweiliger Rechtsschutz
Erläuterung

Bestimmter Antrag. Glaubhaftmachung! Sonst wie Urteil (Sachverhalt, rechtliche Würdigung). Achtung: Kein Antrag auf Feststellung der Notwendigkeit der Zuziehung des Bevollmächtigten! Grund: Vorverfahren kein notwendiger Bestandteil des einstweiligen Rechtsschutzes.

[Langes Rubrum]

In Sachen

des...

Antragstellers,

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt ...

gegen

die..., vertreten durch...

Antragsgegner,

[Kurzrubrum]

In Sachen

... ./. ...

Aktenzeichen: ...

[Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage, § 80 Abs. 5 VwGO]

beantrage ich namens und unter Hinweis auf meine mit der Klageschrift überreichte Vollmacht des Antragstellers,

die aufschiebende Wirkung der Klage des Amtragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom... in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Antragsgegners vom... wiederherzustellen.

Begründung

[Antrag an das Verwaltungsgericht auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs im Abgabenrecht, § 80 Abs. 5 VwGO]

beantrage ich namens und in Vollmacht des vorbezeichneten Antragstellers,

die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers anzuordnen.

[Antrag auf Erlass einer Regelungsanordnung, § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO]

den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu verpflichten, dem Antragsgegner... zu gewähren.

[Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung, § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO]

dem Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufzugeben, ... zu unterlassen.

2.Mandantenschreiben
Erläuterung

Wenn Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung verneint werden, u.U. lt. Bearbeitervermerk zusätzlich zu fertigen. Briefform, keine juristischen Fachtermini.

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