Anwaltsklausur
Referendariat · ÖR · 20 Prüfungspunkte
4 bekannte Änderungen, die dieses Schema inhaltlich falsch macht
Das Material stammt aus 2014/2015 und ist hier noch nicht nachgeführt. Dazu kommen 3 Stellen, an denen die Grundstruktur trägt, die Einzelheiten aber abweichen. Lies das Schema mit dieser Liste daneben.
Die Änderungen im Einzelnen (7)
§ 313a ZPO
Mittelbar betroffen: § 313a Abs. 1 ZPO (Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen) knüpft an die Rechtsmittelfähigkeit an
Weil mehr Urteile berufungsunfähig werden, erweitert sich der Anwendungsbereich der Norm · geändert seit 1.1.2026
Folge der neuen Wertgrenzen für die Assessorklausur: Rechtsmittelbelehrung, § 313a ZPO, § 511 Abs. 4 ZPO (Zulassung durch das AG) und § 281 ZPO verschieben sich
Tenorierung und Urteilsformalia müssen mit den Werten 1.000 EUR und 10.000 EUR gerechnet werden · geändert seit 1.1.2026
§ 13 RVG
KostBRÄG 2025 (verkündet 10.04.2025, BGBl. 2025 I Nr. 109): RVG-Wertgebühren +6 %, unterste Wertstufe bis 500 EUR jetzt 51,50 EUR
Gebührentabellen sind doppelt überholt (2021 und 2025); gilt für Mandate ab 01.06.2025 · geändert seit 1.6.2025
§ betragsrahmengebuehren RVG
KostBRÄG 2025: Betragsrahmengebühren (Sozial-, Straf-, Bußgeldsachen), Festgebühren einschließlich Pflichtverteidigung und Beratungshilfegebühren je +9 %
Kostenfestsetzungsantrag der Anwaltsklausur mit neuen Beträgen; Mindestgebühr Inkasso bis 50 EUR: 31,50 EUR · geändert seit 1.6.2025
§ gebuehrentabelle GKG
Gerichtskosten (GKG, FamGKG, GNotKG) 2021 und 2025 erhöht, zuletzt um ca. 6 bis 9 %
Streitwertfestsetzung und Kostenberechnung im Urteil sind unmittelbar betroffen; korrekte Bezeichnung ist KostBRÄG 2025, nicht KostRÄG 2025 · geändert seit 1.6.2025
§ 10 RVG
§ 10 Abs. 1 S. 1 RVG: Die Kostenrechnung des Anwalts bedarf nur noch der Textform, nicht mehr der eigenhändigen Unterschrift
Unmittelbar relevant für den Kostenteil der Anwaltsklausur · geändert seit 17.7.2024
§ 13 RVG
KostRÄG 2021: RVG-Wertgebühren linear rund +10 %, Betragsrahmengebühren im Sozialrecht bis +20 %, Ausweitung der Einigungsgebühr, PKH-Kappungsgrenze 50.000 EUR
Jede Gebührentabelle und jedes Rechenbeispiel von 2014/2015 ist überholt; auch GKG, FamGKG, GvKostG, GNotKG, JVKostG geändert · geändert seit 1.1.2021
Die Liste entsteht maschinell aus einem Register von 469 belegten Gesetzesänderungen und ist nicht abschließend. Sie ersetzt den Blick in den geltenden Normtext nicht.
Erläuterung
„Der Mandant begehrt...“, ggf. sinnvolles Vorgehen; Schlusssatz sollte möglichst eine Überleitung zum Gutachten darstellen.
Definition
- Objektive rechtliche Würdigung
Urteilsstil, Aufbau wie Urteil
Erläuterung
Sicherste Weg, um Begehren des Mandanten zu erfüllen. Beachte: Rechtslage, Beweislast.
Erläuterung
Einstweiliger Rechtsschutz oder Klage bzw. Widerspruch? Nie: Vergleich.
Erläuterung
Dauerhafte Sicherung der Interessen des Mandanten
Erläuterung
Gerichtliche- und außergerichtliche Kosten, insbesondere Anwaltskosten (bei Drittbeteiligten sind die Beigeladenenkosten zu beachten).
Erläuterung
Reformatio in peius? Aufhebung eines begünstigten Verwaltungsakts?
Definition
- Immer beachten
Verfahrensfehler können bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens geheilt werden, § 45 VwVfG, und ein Aufhebungsanspruch kann insoweit ausgeschlossen sein, § 46 VwVfG. Auch Ermessensfehler sind in Grenzen heilbar, § 114 Satz 2 VwGO.
Erläuterung
Rubrum, Antrag, Aufbau wie Urteil; Begründung: Sachverhalt, Rechtsausführungen (Spitzklammern!)
Erläuterung
Bestimmter Antrag. U.U. Antrag gem. § 162 Abs. 2 VwGO.
Ich beantrage, die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären.
[Anfechtungsklage]
[Anschrift des zuständigen Verwaltungsgerichts]
Erläuterung
des...,
Klägers,
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt...,
gegen
den..., vertreten durch...,
Beklagten.
Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen,
den Bescheid des Beklagten vom... in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom... aufzuheben.
[Leistungsklage]
den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger ... Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Klageerhebung zu zahlen.
[Verpflichtungsklage auf Erlass eines begünstigenden Verwaltungsaktes, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO]
Erläuterung
[Verpflichtungsklage (Bescheidungsklage), § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO]
den Beklagten unter Aufhebung seines Bescheides vom... in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom... zu verpflichten, über den Antrag des Klägers auf... unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts, neu zu entscheiden.
[Feststellungsklage, § 43 VwGO]
festzustellen, dass...
[Fortsetzungsfeststellungsklage, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO]
In der Verwaltungsstreitsache
... ./. ...
Az.: ...
beantrage ich nunmehr,
festzustellen, dass ... rechtswidrig war,
Erläuterung
Kurzrubrum (Az., Müller ./. Land Berlin), Abweisungsantrag. Grds. kein Sachverhaltsvortrag, wenn Antrags- oder Klageschrift vollständig.
Erläuterung
U.U. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO; Antrag auf Feststellung der Notwendigkeit der Zuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren, 80 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG.
[Anschrift Widerspruchsbehörde]
[Betreff unter Angabe des Aktenzeichens]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich an, dass ich von [Name, Anschrift] mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt worden bin. Entsprechende Vollmacht liegt diesem Schreiben im Original an.
[bei Widerspruch gegen einen belastenden VA:]
Mit Bescheid vom..., dem Widerspruchsführer am... zugegangen, haben Sie...
Gegen diesen Bescheid erhebe ich
[bei Widerspruch gegen die Ablehnung eines begünstigenden VAs
Gegen ihren Ablehnungsbescheid mit Datum vom..., dem Widerspruchsführer zugestellt am..., erhebe ich
Widerspruch.
Zur Begründung führe ich aus:
Der Bescheid ist rechtswidrig, weil...
Erläuterung
Bestimmter Antrag. Glaubhaftmachung! Sonst wie Urteil (Sachverhalt, rechtliche Würdigung). Achtung: Kein Antrag auf Feststellung der Notwendigkeit der Zuziehung des Bevollmächtigten! Grund: Vorverfahren kein notwendiger Bestandteil des einstweiligen Rechtsschutzes.
[Langes Rubrum]
In Sachen
des...
Antragstellers,
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt ...
gegen
die..., vertreten durch...
Antragsgegner,
[Kurzrubrum]
In Sachen
... ./. ...
Aktenzeichen: ...
[Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage, § 80 Abs. 5 VwGO]
beantrage ich namens und unter Hinweis auf meine mit der Klageschrift überreichte Vollmacht des Antragstellers,
die aufschiebende Wirkung der Klage des Amtragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom... in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Antragsgegners vom... wiederherzustellen.
Begründung
[Antrag an das Verwaltungsgericht auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs im Abgabenrecht, § 80 Abs. 5 VwGO]
beantrage ich namens und in Vollmacht des vorbezeichneten Antragstellers,
die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers anzuordnen.
[Antrag auf Erlass einer Regelungsanordnung, § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO]
den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu verpflichten, dem Antragsgegner... zu gewähren.
[Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung, § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO]
dem Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufzugeben, ... zu unterlassen.
Erläuterung
Wenn Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung verneint werden, u.U. lt. Bearbeitervermerk zusätzlich zu fertigen. Briefform, keine juristischen Fachtermini.