Zum Inhalt springen
~/vertretbar

Anwaltsklausur

Referendariat · SR · 5 Prüfungspunkte

4 bekannte Änderungen, die dieses Schema inhaltlich falsch macht

Das Material stammt aus 2014/2015 und ist hier noch nicht nachgeführt. Dazu kommen 3 Stellen, an denen die Grundstruktur trägt, die Einzelheiten aber abweichen. Lies das Schema mit dieser Liste daneben.

Die Änderungen im Einzelnen (7)
  • § 313a ZPO

    Mittelbar betroffen: § 313a Abs. 1 ZPO (Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen) knüpft an die Rechtsmittelfähigkeit an

    Weil mehr Urteile berufungsunfähig werden, erweitert sich der Anwendungsbereich der Norm · geändert seit 1.1.2026

  • Folge der neuen Wertgrenzen für die Assessorklausur: Rechtsmittelbelehrung, § 313a ZPO, § 511 Abs. 4 ZPO (Zulassung durch das AG) und § 281 ZPO verschieben sich

    Tenorierung und Urteilsformalia müssen mit den Werten 1.000 EUR und 10.000 EUR gerechnet werden · geändert seit 1.1.2026

  • § 13 RVG

    KostBRÄG 2025 (verkündet 10.04.2025, BGBl. 2025 I Nr. 109): RVG-Wertgebühren +6 %, unterste Wertstufe bis 500 EUR jetzt 51,50 EUR

    Gebührentabellen sind doppelt überholt (2021 und 2025); gilt für Mandate ab 01.06.2025 · geändert seit 1.6.2025

  • § betragsrahmengebuehren RVG

    KostBRÄG 2025: Betragsrahmengebühren (Sozial-, Straf-, Bußgeldsachen), Festgebühren einschließlich Pflichtverteidigung und Beratungshilfegebühren je +9 %

    Kostenfestsetzungsantrag der Anwaltsklausur mit neuen Beträgen; Mindestgebühr Inkasso bis 50 EUR: 31,50 EUR · geändert seit 1.6.2025

  • § gebuehrentabelle GKG

    Gerichtskosten (GKG, FamGKG, GNotKG) 2021 und 2025 erhöht, zuletzt um ca. 6 bis 9 %

    Streitwertfestsetzung und Kostenberechnung im Urteil sind unmittelbar betroffen; korrekte Bezeichnung ist KostBRÄG 2025, nicht KostRÄG 2025 · geändert seit 1.6.2025

  • § 10 RVG

    § 10 Abs. 1 S. 1 RVG: Die Kostenrechnung des Anwalts bedarf nur noch der Textform, nicht mehr der eigenhändigen Unterschrift

    Unmittelbar relevant für den Kostenteil der Anwaltsklausur · geändert seit 17.7.2024

  • § 13 RVG

    KostRÄG 2021: RVG-Wertgebühren linear rund +10 %, Betragsrahmengebühren im Sozialrecht bis +20 %, Ausweitung der Einigungsgebühr, PKH-Kappungsgrenze 50.000 EUR

    Jede Gebührentabelle und jedes Rechenbeispiel von 2014/2015 ist überholt; auch GKG, FamGKG, GvKostG, GNotKG, JVKostG geändert · geändert seit 1.1.2021

Die Liste entsteht maschinell aus einem Register von 469 belegten Gesetzesänderungen und ist nicht abschließend. Sie ersetzt den Blick in den geltenden Normtext nicht.

Unterschiedliche Ausgangspunkte:

1.Strafbefehl: Einspruch
2.Haftbefehl: (weitere) Beschwerde oder Haftprüfungsantrag
3.Anklageschrift / Sofortige Beschwerde der StA gegen einen Nichteröffnungsbeschluss: Anwaltliche Äußerung (sog. Schutzschrift). Klausurtipp: In Schutzschrift ist meist Verweisung ans Amtsgericht erforderlich!
4.Einstellungsbescheid: Beschwerde
5.Plädoyer
Definitionen
Immer wichtig

Fragen der Strafzumessung über richtigen Strafrahmen, z.B. minder schwere Fälle, und Strafzumessungsgesichtspunkten. Auch: Bildung einer Gesamtstrafe, insbesondere nachträgliche Einbeziehung nach § 55 StGB oder fiktiver Härteausgleich.

Immer wichtig

Haftfragen und vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Erläuterung

Immer wichtig: Fragen der Strafzumessung über richtigen Strafrahmen, z.B. minder schwere Fälle, und Strafzumessungsgesichtspunkten. Auch: Bildung einer Gesamtstrafe, insbesondere nachträgliche Einbeziehung nach § 55 StGB oder fiktiver Härteausgleich.

Immer wichtig: Haftfragen und vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Referendariat · SR5 Prüfungspunkte! GesetzesänderungRechtsstandImpressumDatenschutz