Öffentliches Recht
Referendariat · ÖR · 670 Prüfungspunkte
2 bekannte Änderungen, die dieses Schema inhaltlich falsch macht
Das Material stammt aus 2014/2015 und ist hier noch nicht nachgeführt. Dazu kommen 8 Stellen, an denen die Grundstruktur trägt, die Einzelheiten aber abweichen. Lies das Schema mit dieser Liste daneben.
Die Änderungen im Einzelnen (10)
Weitere Privilegierungen in § 35 I BauGB: Nr. 8 (Solar an Autobahn/Schiene), Nr. 9 (EEG-Solar bis 25.000 qm), neu Nr. 11/12 (Batteriespeicher)
Der Privilegierungskatalog von 2014 ist unvollständig; Energiegesetze v. 23.12.2025 (BGBl. I Nr. 347/348) · geändert seit 23.12.2025
§ 31 III BauGB: erweiterte Befreiung mit Gemeindeeinvernehmen für straßenzugbezogene Nachverdichtung
Dritte Befreiungsvariante neben § 31 I und II BauGB · geändert seit 30.10.2025
§ 9 BauGB
§ 9 I Nr. 23a BauGB: Lärmschutzabweichungen von technischen Regelwerken festsetzbar
Konfliktbewältigung im Bebauungsplan mit erweitertem Instrumentarium · geändert seit 30.10.2025
§ 41 VwVfG
Bekanntgabefiktion von drei auf vier Tage verlängert (Post im Inland und elektronische Übermittlung); Postrechtsmodernisierungsgesetz v. 15.07.2024
Alle Fristberechnungen (§ 70 VwGO, § 74 VwGO, § 80 V VwGO) aus 2014 liefern ein falsches Fristende; Altfälle vor 01.01.2025: 3 Tage · geändert seit 1.1.2025
§ 35 BauGB
Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren v. 03.07.2023 ändert u.a. §§ 35, 249 BauGB und die BauNVO
Weitere Änderungsschicht auf §§ 35, 249 BauGB - Fassungshistorie beachten · geändert seit 7.7.2023
§ 99 I 2 VwGO: elektronische Aktenvorlage in durchsuchbarer Form
Aktenvorlage im Prozess ist digital ausgestaltet · geändert seit 21.3.2023
Konzentrationszonenplanung mit Ausschlusswirkung nach § 35 III 3 BauGB für Windenergie faktisch außer Kraft (WindBG v. 20.07.2022)
Der Klausurklassiker 'substanziell Raum schaffen' ist nicht mehr prüfbar; heute § 35 I Nr. 5 -> § 249 I BauGB -> § 35 III 1 BauGB und § 2 EEG · geändert seit 1.2.2023
§ 31 BauGB: erweiterte Befreiungsmöglichkeit (Baulandmobilisierungsgesetz)
Befreiungsprüfung mit erweitertem Tatbestand · geändert seit 23.6.2021
§ 9 BauGB durch Baulandmobilisierungsgesetz geändert (u.a. sektoraler Bebauungsplan Wohnungsbau)
Neuer Festsetzungskatalog in der Bauleitplanung · geändert seit 23.6.2021
Art. 72 III GG: Abweichungsrecht der Länder bei der Grundsteuer (Öffnungsklausel; Bayern, BW u.a. nutzen es)
Bei Grundsteuerfällen ist stets das jeweilige Landesmodell zu prüfen · geändert seit 21.11.2019
Die Liste entsteht maschinell aus einem Register von 469 belegten Gesetzesänderungen und ist nicht abschließend. Sie ersetzt den Blick in den geltenden Normtext nicht.
Definition
- Untersuchungsgrundsatz
Sachverhalt wird von Amts wegen ermittelt, Gegenteil: Beibringungsgrundsatz, Konsequenz: Beweisantrag nicht notwendig, unstreitiges Vorbringen kann trotzdem erforscht werden, Grundlage: §§ 99, 86 VwGO, auch Verpflichtung des Gerichts, den Beweis zu erheben
Erläuterung
Klagerücknahme: § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO: Einstellung des Verfahrens, Kostentragung, Streitwert
Definition
- POR
Tatbestand (Norm, Störersammlung), Rechtsfolge (Auswahlermessen Störer)
Erläuterung
dann: Natur der Sache im Rahmen der sofortigen Vollziehbarkeit.
Definition
- Vertrauensschutz, § 50 VwVfG, Rspr.
VA darf nicht offensichtlich **** sein.
Erläuterung
29.allgemeine Lebensführung führt zu ersparten Aufwendungen, nicht jedoch Luxusausgaben
Argument
- SystematikWortlaut, Systematik
Definition
- Anfechtungsbefugnis
Adressatentheorie, Möglichkeitstheorie
Definition
- Verpflichtungsbefugnis
Anspruchstheorie, Möglichkeitstheorie
Definition
- Busspur
VA mit Dauerwirkung iFd Allgemeinverfügung
Definition
- Fortsetzungsfeststellungswiderspruch, hM (-), Grund
Bescheid der Behörde hat keine bindende Wirkung
Definition
- Klausurtip
Darauf achten, ob vielleicht schon die Abhilfe abgelehnt wurde
Definition
- Gründe
Sachverhalt u. rechtliche Erwägungen
Definition
- Grundverhältnis
Verweisung von der Schule, Nichtversetzung
Definition
- Nicht
Einwurfeinschreiben: Behandlung wie Briefpost, § 4 VwZG (-)
Definition
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
Anordnungen sind kein VA, zB Pfändungs- und Überweisungsanordnung (Konto) oder Zwangsverwaltung, Zwangshypothek
Erläuterung
Ordnungsvorschriften gelten nur zwischen Störer/Gestörtem und Staat, nicht zwischen Störer und Gestörten, hier muss die Ordnungsvorschrift mit einem zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch kombiniert werden.
Erläuterung
normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift
Rechtsgrundlage: § 48 BImSchG, Beteiligung sachverständiger Kreise
sind für Gerichte bindend, Ausnahme: neuere wissenschaftliche Erkenntnisse
Definition
- Beispiel
Kirchenglocken: res sacrae (d.h. öffentlich-rechtliche Sache)
Definition
- Inhaltsbestimmung
IMMER Verpflichtungsklage, sonst bliebe (bei einer Anfechtungsklage) ein VA mit nicht hinreichend bestimmter Regelung
Definition
- Aufbau der Verpflichtungsklage bei Nebenbestimmungen
Hat der Kläger einen Anspruch auf Erlass des VA ohne die Zusatzbestimmung
Erläuterung
100. Ein Senat des BVerwG tendiert dazu, die Fortsetzungsfeststellungsklage durch die allgemeine Feststellungsklage zu ersetzen
Definition
- VA ist kein Rechtsverhältnis, aber
Rechtsverhältnis ist der Vergleich zwischen den Verhältnissen vor und nach Erlass des VA!
Erläuterung
101. Feststellungs-VA
Erläuterung
102. Auslegung eines VA: aus der Sicht des Adressaten, §§ 133, 157, 242 BGB analog
103. Bei der Qualifikation als Maßnahme kann auch auf formelle Umstände abgestellt werden, z.B. Überschrift "Verfügung" oder Anfügung einer Rechtsmittelbelehrung
104. Erledigung eines VA führt zu seiner Unwirksamkeit, vgl. § 43 Abs. 2 VwVfG
105. Widerspruchsverfahren, wenn VA vor Ablauf der Widerspruchsfrist sich erledigt
Erläuterung
106. Klagefrist bei Fortsetzungsfeststellungsklage
Erläuterung
107. Feststellungsinteresse und Fortsetzungsfeststellungsinteresse sind deckungsgleich (zum FFI hat das BVerwG jedoch Fallgruppen entwickelt)
Erläuterung
108. Ermächtigungen zu feststellenden VAen müssen nicht ausdrücklich gereget sein, sondern können sich durch Auslegung auch aus anderen Normen ergeben, insb. erst-Recht-Schluss
109. Nachschieben von Gründen: VA darf nicht wesensmäßg geändert werden
110. Sicherstellung: nur wenn Gefahr von der Sache ausgeht oder ihr droht [Hauptsache der Maßnahme darf also nicht die Beseitigung des Verkehrsverstoßes sein], abgehoben wird auf den Willen der Verwaltung
111. Bekanntgabe eines Verkehrszeichens: Aufstellung + Möglichkeit dieses mit einem raschen und beiläufigen blick zur Kenntnis zu nehmen.
112. Amputiertes mehraktiges Sofortverfahren
113. Wenn die Behörde ohne Androhung + Festsetzung vollstreckt, muss das nicht der § 6 Abs. 2 VwVG sein
114. grds. keine Eilzuständigkeit der Polizei im VwVG, weil Spezialnormen; aber: § 5a Satz 4 VwVfG Bln: PolPräs ist in Berlin auch Vollstreckungsbehörde
115. Ordungspflichtigkeit ist ein TB-Merkmal des § 17 ASOG
116. Theorie der Unmittelbarkeit der Ursache
117. Kostenbescheid: Rechtmäßigkeit des Grund-VA wird inzident überprüft
118. § 35 GewO, Def. Unzuverlässigkeit, immer: strafrechtliche Auffälligkeit, Steuerschulden oder Sozialabgaben nicht geleistet, darf aber nicht nur unerheblich sein; Zeitpunkt der Feststellung der Unzuverlässigkeit: grds. Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung [Merksatz], aber eigentlich nach dem BVerwG: Eigenart des VA + materielles Recht, das dem VA zugrundeliegt
120. reformatio in peius: aufsichtsberechtigte Fachaufsichtsbehörde, fachlich-funktionaler Sachzusammenhang, nur quantitative, keine qualitative Veränderung; sonst: neuer VA, nur zulässig, wenn ein Selbsteintrittsrecht der Widerspruchsbehörde besteht, also entweder: Behörde befolgt Weisungen nicht oder Gefahr im Verzug
121. rip, Verfahren: Anhörung? (+), wg. § 71 VwGO, aA diff. zw. echter und unechter Verböserung
122. Verpflichtungsklage bei vorhandenem begünstigendem VA: Dispositionsbefugnis des Gerichts typischerweise eingeschränkt
123. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: in Berlin löst das Versetzen eines Fahrzeugs eine Gebührenfolge aus; daher keine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs
124. Kostenbescheid ist keine Maßnahme der Zwangsvollstreckung, sondern nach Abschluss der Zwangsvollstreckung
125. VA-Qualität: materielle Gründe, § 35 VwVfG, formelle Gründe, Widerspruchsbescheid erlassen
126. Unterscheide: höchstpersönliche Verfügung und grundstücksbezogene Verfügung
127. Erlass: in Richtung auf den Bürger entäußert; Zugang (tatsächlich, fiktiv)
128. § 84 VwGO: kurze Feststellung, dass keine Schwierigkeiten rechtlicher oder tatsächlicher Art bestehen, § 84 Abs. 1 Satz 1 VwGO; kurze Feststellung, dass Parteien gehört wurden, § 84 Abs. 1 Satz 2 VwGO
129. Ist ein Verzicht auf eine Baugenehmigung möglich? (+), LBauO sehen Unwirksamkeit durch Zeitablauf vor, dies soll ein Unterfall des (konkludenten) Verzichts sein
130. Wurde kein Vorverfahren durchgeführt, so fehlt dem Kläger das Rechtsschutzbedürfnis (wenn der VA erledigt ist) [jedenfalls unbegründet]
131. Nachbarstreit, § 42 Abs. 2 VwGO verlangt drittschützende Norm: subjektives öffentliches Recht; kein Nachbarstreit liegt vor, wenn Streit um Miteigentum oder um dasselbe Sondereigentum, nur bei zwei Sondereigentümern gegeneinander ist ein Nachbarstreit denkbar, doch auch das ist str.
132. Feststellungsinteresse: allgemein, besonderes (beides Ausprägungen des Rechtsschutzbedürfnisses)
133. Präjudizialität NIE bei der Erledigung vor Klageerhebung, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog, das wäre geradezu prozessunökonomisch
134. Amtshaftungsprozess darf nicht offensichtlich aussichtslos sein, (+), wenn ein Kollegialgericht im Klageverfahren das feststellt (aA: Rechtsschutzverfahren reicht)
135. Widerspruchsverfahren nach Erledigung ist unstatthaft
136. Bei teilweiser beidseitiger Klagerledigung: "Soweit die Sache von beiden Seiten für erledigt erklärt wird, ist nur noch über die Kosten zu entscheiden, vgl. insoweit die Erklärungen zur Begründung der Kostenentscheidung. [Diese Begründung dann "unten" in den Nebenentscheidungen, es folgt direkt die Überleitung zum verbliebenen Gegenstand]
137. es gibt im öffR keine gewillkürte Prozessstandschaft, arg. § 42 Abs. 2 VwGO steht dem entgegen; gesetzliche Prozessstandschaft über ZPO
138. landesrechtliche Verordnungen bedürfen einer Ermächtigungsgrundlage, Art. 28 Abs. 1 GG
139. Bestimmtheit (-), wenn der Bürger nicht bestimmen kann, was von ihm gewollt ist, die Behörde also willkürlich handeln kann
140. Enteignung oder Inhalts- und Schrankenbestimmung? Letztere müssen den Interessen des Eigentümers hinreichend Geltung tragen
141. Enteignung ist vollständiger oder teilweiser Entzug bestimmter Rechtspositionen zugunsten eines bestimmten öffentlichen Zwecks
142. Nachschieben von Gründen (-), wenn der Widerspruchsbescheid noch nicht erlassen wurde
143. Straßenrechtliche Genehmigung: geprüft werden alle Belange des Straßenverkehrs und was im Sachzusammenhang steht
144. Störerauswahl erfolgt nach dem Effektivitätsgrundsatz
145. Zwangsmittelandrohung bedarf keines bestandskräftigen VAs, arg. § 13 Abs. 1 VwVG: kann mit dem VA verbunden werden
146. bei mehreren Gegenständen sollen die Zwangsmittel geteilt werden
147. § 6 VwVG
Definition
- Beachte
Zwar kommt es für die Rechtmäßigkeit grds. nicht darauf an, ob auch der VA rechtmäßig ist (arg. er muss eben nur bestandskräftig sein!), doch ist der VA unbestimmt, so schlägt dieser Mangel auch auf die Festsetzung des Zwangsmittels durch („infiziert“ die Festsetzung)
Erläuterung
148. § 80 Abs. 3 VwGO: die Behörde muss sich den besonderen Charakter der Anordnung bewusst machen, Anforderungen:
Definition
- Ausnahme
Gebot der Natur der Sache, d.h. sofortige Vollziehung ist bereits aus der Natur des VA so dringlich, dass besondere, darüber hinausgehende Gründe sich nicht finden lassen, z.B. bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Ordnungsfunktion des formellen Baurechts, dem gesetzestreuen Bürger darf kein Nachteil gegenüber dem gesetzestreuen entstehen.
Erläuterung
149. Interessenabwägung durch das Gericht: ob die Anordnung der sofortigen Vollziehung in materieller Hinsicht in Ordnung ist, daher grds. falsch: Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist auch in materieller Hinsicht rechtmäßig. Das wird nämlich durch das Gericht gar nicht geprüft.
150. „gute“ Begriffe:
Erläuterung
151. § 14 Berliner StraßenG: Ermächtigungsgrundlage (neu)
152. „am Ende“-Betrachtung: am Ende wird die Behörde wieder alles gut machen
153. § 46 VwVfG: problematisch bei Ermessens-VA
im einstw. Rechtsschutzverfahren: Behörde soll den Widerspruchsbescheid nachholen: § 80 Abs. 5 Satz 5 VwGO
154. „nicht genehmigte, aber erlaubnisbedürftige Sondernutzung“
156. Grundsatz der unmittelbaren Verursachung, Ausnahmen:
Erläuterung
158. § 80 Abs. 5 VwGO
Erläuterung
160. Ausländerrecht: bei Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis: Duldungsfiktion, dann: Ablehnung: Duldungsfiktion erlischt, hier: in der Hauptsache einer Verpflichtungsklage, aber im Eilverfahren § 80 Abs. 5 VwGO (deswegen ist der Satz: „§ 80 Abs. 5 VwGO ist statthaft, wenn in der Hauptsache eine Anfechtungsklage statthaft ist“ nicht wirklich richtig)
161. Anforderung der Kosten für die Ersatzvornahme, VA? str.
Erläuterung
162. § 4 AGVwGO (Berlin) wichtig!
Definition
- Abgaben
Gebühren (laufende Abgaben), Beiträge (einmalige Abgabe), Steuern (anders als Gebühren und Beiträge keine spezifische Gegenleistung): haben alle Finanzierungsfunktion, daher sind alle öffentlichen Abgaben mit Finanzierungsfunktion erfasst, auch solche sui generis
Definition
- NICHT erfasst sind
Kosten der Ersatzvornahme, § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 4 AGVwGO
Erläuterung
164. Sachurteilsvoraussetzungen müssen bei der Entscheidung vorliegen (z.B. Rechtsschutzbedürfnis); Zugangsvoraussetzungen müssen beim Antrag vorliegen (z.B. § 80 Abs. 6 VwGO)
165. liegt bei der Entscheidung des Gerichts kein Widerspruch vor, so ist das nachzuholen, ist der Widerspruch dann verfristet, so ist der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig, weil offensichtlich unzulässig
167. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO <-> § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bei Gerichten analog
wichtig nur: „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des VA“
Obsiegen muss wahrscheinlicher sein als Verlieren
und analog für § 80 Abs. 2 Nr. 2, 3 VwGO
bei Gerichten doppelt analog
§ 80 Abs. 6 VwGO -> Abs. 2 Nr. 1
168. § 80 Abs. 3 VwGO Prüfung
Erläuterung
169. Anhörung vor Anordnung der sofortigen Vollziehung
(nur wenn nicht gleichzeitig mit VA)
formelle … in § 80 Abs. 3 VwGO geregelt
Erläuterung
170. § 44 Abs. 1 VwVfG: schwerwiegend: unvereinbar mit tragenden Verfassungsgrundsätzen, offensichtlich: auf den ersten Blick erkennbar, „auf die Stirn geschrieben“
171. Rechtswidrigkeit des VA im Vollstreckungsrecht irrelevant, nur die Wirksamkeit
172. im BauR immer intendiertes Ermessen
173. „Ermessen im Sachverhalt“: ein Satz wie „es gibt keine andere Möglichkeit“ reicht, um die Ausübung des Ermessens zu signalisieren.
174. Zwangsvollstreckungsabwendungsfrist: danach kann vollstreckt werden; Verpflichtungsentstehungsfrist: danach entsteht die Verpflichtung, dann kann erst angedroht werden; im Zweifel liegt die erstere Frist vor.
175. im Rahmen der Vollstreckung prüfen: materielles Vollstreckungshindernis, zB Verzichtserklärung, Verwirkung (min. 10 Jahre), neue Festsetzung, Rechte anderer: Beseitigung durch Duldungsanspruch, M.A.: VA gegenüber dem Rechtsinhaber, kann bis zur Anwendung nachgeholt werden
176. § 35 BauGB
Erläuterung
177. „keine Gleichheit im Unrecht“ gilt nur in Begünstigungssituationen, nicht in Belastungssituationen
178. Behörde muss nicht gleichzeitig gegen jeden (uno acto) vorgehen; jedoch auf Verlangen ein Beseitigungskonzept vorlegen, ansonsten willkürlich und somit ermessensfehlerhaft und somit rechtswidrig!
Erläuterung
181. § 80 Abs. 6 analog? (-) keine planwidrige Regelungslücke
182. § 80 Abs. 4 analog? (+)
183. Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, § 80 Abs. 5 Alt. 1 VwGO
184. Rechtswidrigkeit einer Festsetzung
Erläuterung
185. § 45 VwVfG: klassisch: Nachholung der Anhörung im Widerspruchsverfahren, auch: in der mündlichen Verhandlung, hM nicht in den Schriftsätzen, weil es eines spezifisch verwaltungsverfahrensrechtlichen Einkleidung bedarf; BVerwG: zumindest bei Ermessensentscheidungen bedarf es eines spezifischen Verwaltungsverfahrens
187. § 46 VwVfG: zurückhaltende Anwendung bei Ermessensentscheidung; wenn das der Grund für die Rechtswidrigkeit ist, wird die Entscheidung des Gerichts befristet auf den Zeitpunkt der Erlasses des Widerspruchsbescheids
188. Rechtsmittelbelehrung: typische Fehler: 4 Wochen statt 1 Monat; keine Nennung des Fristbeginns
189. § 58 Abs. 1 VwVfG: keine Frist, wenn belehrt wird, dass es keinen Rechtsbehelf gibt
190. ordnungsgemäßer Widerspruch: schriftlich oder zur Niederschrift (muss dort aber dann persönlich erscheinen)
80a III → Gericht hat dies selben Befugnisse wie die Behörde (Durchbrechung der Gewaltenteilung)
! Widerspruch gegen Bauerlaubnis ist nach 212a BauGB nicht suspendiert → deshalb allg. Rechtsschutzbedürfnis (+) wenn VG eingeschaltet wird !
Erläuterung
Allgemeine Feststellungsklage
Erläuterung
Fortsetzungsfeststellungsklage, 113 Abs. 1 S. 4 VwGO
„vorher“ → nach Klageerhebung
→ vor letzter mündlicher Tatsachenverhandlung
ABER: 113 Abs. 1 S. 4 wird analog angewendet auf:
Erläuterung
ANALOGIE, weil
Definition
- Beachte
Wenn die AK oder die VK verfristet ist, dann kann auch nach Erledigung keine FFK erhoben werden!
Erläuterung
Unterscheide: regelndes (Anwendung von 113 Abs. 1 S. 2 analog) ↔ nichteregelndes Verwaltungshandeln (Vermeidung einer weiteren Analogie, daher: Anwendung der allg. Fest-stellungsklage, 43 I VwGO)
Beachte: Wenn die AK oder die VK verfristet ist, dann kann auch nach Erledigung keine FFK erhoben werden!
Feststellungsinteresse
Erläuterung
Teilhabeanspruch
Bei Unterkapazitäten reduziert sich der Anspruch auf:
Erläuterung
Bei Kapazitätsproblemen wird aus gebundenen Entscheidungen ein Anspruch auf Bescheidung, wobei die Verwaltung im Zuge einer sachgerechten Auswahl Ermessen betätigen darf, daher doch: Ermessen
Klageantrag
Bei Begehren der Erteilung einer Genehmigung, wenn Antrag unklar, dann:
Definition
- Hauptantrag
Genehmigung war zu erteilen
Definitionen
- Hilfsantrag
Ablehnung war rechtswidrig
- In allen Prozessordnungen gibt es zwei Verfahrensarten
Hauptsache- oder Eilvefahren
- Ausnahme
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchverfahrens und der Anfechtungsklage
Erläuterung
Widerspruch → aufschiebende Wirkung (Regelfall)
Urteil ↔ einstweilige Anordnung
Hauptsacheverfahren ↔ Eilverfahren
In allen Prozessordnungen gibt es zwei Verfahrensarten: Hauptsache- oder Eilvefahren
Ausnahme: Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchverfahrens und der Anfechtungsklage
Ausnahme zur Ausnahme: 80 Abs. 3 → Regel
Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsprozess
Erläuterung
Behörde ist organisatorisch verselbständigt, treffen Entscheidungen für den Rechtsträger
Verfassungsorgane → in der Verfassung garantierte Organe
Landesverwaltung ↔ kommunale Selbstverwaltung (eigenverantwortlich)
Mittelbehörde → Regierungspräsident
Untere Landesbehörde → idR Sonderbehörde, spezifische Aufgabenbereiche
Allgemeine Verwaltung ↔ Sonderverwaltung (Fachaufgaben)
Wie ist eine Androhung (Zwangsmaßnahme) rechtlich zu qualifizieren?
als VA:
Erläuterung
Untätigkeitsklage → kein Vorverfahren nötig, wenn Behörde drei Monate nicht reagiert hat
Klage „unmittelbar aus Eigentum“
Rechtsnatur der Beeinträchtigung
Immission:
Erläuterung
EG
Grundrechte der Gemeinschaft, zwei Komponenten:
Erläuterung
Videoüberwachung
Erläuterung
Kriterien für eine zulässige Videoüberwachung im privaten Bereich
Erläuterung
Bei Speicherung weitergehender Schutz notwendig, zB vor unerlaubter Vervielfältigung
Erläuterung
Der Zweck ist der entscheidende Punkt, der die Videoüberwachung legitimiert
Erläuterung
Rahmenbeschluss der EU ≈ Richtlinie der EG
Erläuterung
23 I GG: Struktursicherungsklausel
Herleitung des Gebietserhaltungsanspruchs:
jeweils aus dem 1. Absatz der 3 ff. BauNVO → Drittschutz
BauOBln, drittschützend: §§ 3, 6 BauOBln (3: Generalklausel, 6: Abstandsflächen)
sonst nicht, insb. nicht 10 ff. BauOBln
3 BImSchG: drittschützend, Einstieg über 22 iVm 3 BImSchG
Prüfungsaufbau: Baugenehmigung
Erläuterung
→ 70 BauO Bln
→ BauOBln
Erläuterung
→Antrag an die zuständige Behörde
Nr. 1 OrdKat → Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen
Nr. 15 OrdKat → Bezirksamt
Erläuterung
→ Einklang mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften
Erläuterung
→ gebundene Entscheidung
113 I 2: befreit von der Zulässigkeit, keine Anspruchsgrundlage!
Klageverbindung
44 VwGO / 260 ZPO
Definition
- Begriff der „öffentlich-rechtlichen Vorschriften“
Vorschriften, die Anforderungen an ein Bauvorhaben stellen, selbst aber kein eigenständiges Genehmigungsverfahren vorsehen
Erläuterung
Begriff der „öffentlich-rechtlichen Vorschriften“: Vorschriften, die Anforderungen an ein Bauvorhaben stellen, selbst aber kein eigenständiges Genehmigungsverfahren vorsehen
Erläuterung
Baugebiete:
Erläuterung
BauNVO
15 I 2 – Drittschutz
15 I 1 – kein Drittschutz, aber: Gebietserhaltungsanspruch iVm 3 I ff. BauNVO
Lehre vom Rechtswidrigkeitszusammenhang
Pflichten / Eingriffsbefugnisse bei Versammlungen unter freiem Himmel
Erläuterung
Im Rahmen der „öffentlichen Ordnung“ zB in 17 ASOG muss immer (wenigstens kurz) etwas zur Anwendbarkeit geschrieben werden ob der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift. Ergebnis ist immer „Ja“, die Rspr. hat diesen unbestimmten Begriff ständig eng ausgelegt & konkretisiert
NIE ein Versammlungsverbot bei Verstoß gegen öffentliche Ordnung!
Arten des vorläufigen Rechtsschutzes im Verwaltungsprozess
Erläuterung
80 V VwGO, Rechtsschutzbedürfnis: Muss der Bürger einen Aussetzungsantrag bei der Behörde stellen? HM: Nein, arg. e contratio aus 80 VI VwGO
Kausalität und Verantwortlichkeit
Erläuterung
Versammlungsspezifische Sondernutzung bedarf einer gesonderten Erlaubnis
Genehmigungen nach StVO im Rahmen einer Versammlung
Baufsichtrechtliche Instrumentarien
Erläuterung
Aufgaben des Bundespräsidenten
Definition
- Unterscheide
Wesentliche Verfahrensvorschrift ↔ bloße Ordnungsvorschrift
Erläuterung
Unterscheide: Wesentliche Verfahrensvorschrift ↔ bloße Ordnungsvorschrift
Ununterbrochene Legitimationskette bei grundrechtsrelevanten Maßnahmen
35 III 3 BauGB – kein Drittschutz (Nachbar kann keinen Verstoß rügen)
AusschlussTBe bei VollzugsFBA
Erläuterung
Gesetzgebungsverfahren
Erläuterung
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Definition
- Ausschließlich
Artt. 71, 73 GG (Sonderzuweisungen)
Definitionen
- Ungeschriebene
Sachzusammenhang, Annex, kraft Natur der Sache
- VA mit Doppelwirkung
Ein VA begünstigt den einen und belastet den anderen (sog. Januskopf-Wirkung)
Erläuterung
80a VwGO
VA mit Doppelwirkung: Ein VA begünstigt den einen und belastet den anderen (sog. Januskopf-Wirkung)
80a II VwGO – nicht mehr relevant wg. 212a BauGB
Gericht:
Erläuterung
Indizien für eine Ermessensentscheidung
Erläuterung
Gefahrenverdacht
grds. nur Erforschung
Ausnahme: endgültige Maßnahme bei überragend wichtigen Schutzgütern
Wer auf der Primärebene wie ein Anscheinsstörer oder Verdachtsstörer behandelt wurde, wird auf der Sekundärebene wie ein Notstandspflichtiger behandelt, wenn er denn Anschein nicht schuldhaft verursacht hat.
Bei polizeilichem Handeln immer die Abgrenzung zwischen präventiv / repressiv vornehmen.
Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit
Erläuterung
VollzugsFBA
Erläuterung
Abschleppfälle
Erläuterung
15 II ASOG
Erläuterung
Gefahrenbegriffe im PolizeiR
Erläuterung
Def. „konkretes Rechtsverhältnis“: konkrete, gegenwärtige Rechten- oder Pflichtenbeziehung
auch aus der Vergangenheit, wenn die Folgen in der Gegenwart spürbar sind, es muss ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse vorliegen.
Entscheidungsprogramm der Behörde bei der Gefahrenabwehr
Definition
- Stufe
Inanspruchnahme des Störers
Erläuterung
2.Stufe: Eigenhandlung der Behörde
Definition
- Stufe
Inanspruchnahme des Nichtstörers
Erläuterung
Zuständigkeiten im Ordnungsrecht
Erläuterung
Öffentlich-rechtliches Schadensrecht
Definitionen
- Def. Beliehener
Übertragung von Hoheitsgewalt auf Private
- Def. Verwaltungshelfer
Privater, der Hilfstätigkeit für die Verwaltung ausübt
Erläuterung
Def. Beliehener: Übertragung von Hoheitsgewalt auf Private
Def. Verwaltungshelfer: Privater, der Hilfstätigkeit für die Verwaltung ausübt
absolute Verjährung: Verjährung unabhängig von Kenntnis
Enteignung
Erläuterung
„812“ im öffR
Erläuterung
öffentliche Ordnung: ungeschriebene Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebietes angesehen wird.
Art. 3 I
Erläuterung
Private Interessen
Erläuterung
Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
fehlt, wenn
Erläuterung
Ermessen
Erläuterung
Verletzung spezifischen Verfassungsrechte
Erläuterung
44
Erläuterung
sonst: getrennte Verfahren
Ordentlicher Rechtsweg, 40 II 1
Erläuterung
Regelung, Def.: unmittelbar einseitig und gegenwärtig die Herbeiführung einer Rechtsfolge bezweckt
Grundverhältnis, Def.: persönliche Rechtsstellung betroffen, zB Versetzung
Betriebsverhältnis, Def.: im Rahmen des Verwaltungsbetriebs betroffen, zB Umsetzung
Einzelfall
35 S. 2
Erläuterung
Nebenbestimmung ≠ Inhaltsbestimmung (letztere betrifft den Inhalt des Haupt-VA und stellt mit diesem e i n e Regelung dar → keine Teilbarkeit)
Eine mögliche Rechtsverletzung ist gegeben, wenn nicht offensichtlich und eindeutig bei jeder erdenklichen Betrachtungsweise eine Rechtsverletzung von vornherein ausgeschlossen ist.
Art der baulichen Nutzung (drittschützend)
Maß der baulichen Nutzung (str., eher nicht drittschützend, arg. städtebaulich motiviert)
Vorüberlegung
Erläuterung
Rechtsgrundlage
wichtig für
Erläuterung
mittelbare Eingriffe
Erläuterung
Besondere Sachurteilsvoraussetzungen der FFK
Erläuterung
Anspruchsgrundlage
Erläuterung
FBA
Nur die Folgen müssen gerechtfertigt sein!
Zurechenbarkeit
Erläuterung
Bürger klagt auf Auszahlung einer Subvention
Bürger klagt gegen Nebenbestimmung einer Subvention
Anspruchsgrundlage
Maßstab: Gesetzesvorrang
Behörde hat Ermessen (Ermessenszweck / Berücksichtigungsgebote)
Erläuterung
Subvention: keine Anspruchsgrundlage im geschriebenen Recht
Nebenbestimmung: grds. prozessual teilbar: daher Teilanfechtungsklage
Ausnahme: „schlechterdings unteilbar“, zB aufschiebende Bedingung oder modifizierende Auflage
48 IV VwVfG – Frist läuft an, wenn das Abwägungsmaterial zusammengetragen ist („Entscheidungsfrist“)
Wesentlichkeitstheorie
wesentlich ist
Erläuterung
Wesentlichkeitstheorie
Inhalt
Erläuterung
Sonderbeziehungen:
Definitionen
- Verjährung
Hemmung eines Ansprucs durch Zeitablauf
- Verwirkung
Untergang eines Rechts, weil eine Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstieße
- Präklusion
Untergang eines Rechts durch Zeitablauf
Erläuterung
Verjährung: Hemmung eines Ansprucs durch Zeitablauf
Verwirkung: Untergang eines Rechts, weil eine Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstieße
Präklusion: Untergang eines Rechts durch Zeitablauf
Subvention
Erläuterung
Europarecht im Pflichtfach:
Erläuterung
Wann liegt ein ör Vertrag vor? Jedenfalls dann, wenn eine Leistungspflicht ör ist!
ör Vertrag, 54 S. 1 VwVfG
Erläuterung
57, 58 VwVfG | 62 VwVfG iVm 130, 145, 164 BGB
Erläuterung
59 II VwVfG | 59 I VwVfG iVm 139, 138, 158 BGB
Erläuterung
60 VwVfG | 62 VwVfG iVm BGB
59 II Nr. 4, insb. sachwidrige Koppelung
diese gibt es dreimal:
Erläuterung
Rechtsbehelf immer grds.
Erläuterung
72 II, reicht jedes bundeseinheitliche Regelungsinteresse? Nein!
Berufsausübung für Spezialberufe Auswirkung wie eine Berufswahl (objektiv)
dann aber Übergangsregelung
sonst unangemessen
Eigentum iSd Art. 14 I GG → bereichsspezifisches Ausschließlichkeitsrecht, ansonsten bereichsspezifischer Eigentumsbegriff, zB Eigentumsbegriff des 35 II BauGB
Kunstfreiheit – Werk- und Wirkbereich
32 BVerfGG
Erläuterung
BT-Präs
Erläuterung
Unmittelbare Wirkung von Richtlinien
Erläuterung
bei Rehabilitationsinteresse ist ein „tiefgreifender Grundrechtseingriff“ erforderlich
Definition
- Folge
Es müsste nur eine Entschädigung gezahlt werden (meistens: Differenz in den Bezügen)
Definition
- ABER
Das ist nicht akzeptabel. Daher hat das BVerwG entschieden: Zwar soll der Grundsatz der Ämterstabilität nicht aufgehoben werden, aber es muss eine neue Stelle geschaffen werden, um den Konkurrenten auch unterzubringen.
Erläuterung
grds. Eilverfahren: 0,5 Gebühr
bei bezifferbaren Geldbeträgen: 0,5 Gebühr
Definition
- OVG Schleswig
Grundverfügung erledigt sich nicht bei Abschluss der Vollstreckung
Erläuterung
ähnlich: erledigt sich die Anordnung der Abschiebung eines Ausländers durch die Abschiebung?
Erläuterung
daher: unbedingt Widerspruch, sonst wird Grund-VA bestandskräftig
BVerwG NVwZ 2002, 1272 ff.
Definition
- Mandantenbegehren so genau wie möglich erfassen, Quelle
Bearbeitervermerk und Mandantengespräch / Notiz über Anruf des Mandaten; hier sind auch etwaige Beschränkungen in der Aufgabenstellung enthalten
Definition
- Berlin
Der „§ 80 Abs. 7 VwGO Fall“
Definition
- Ausnahme
Rechtsweg bei Eilbedürftigkeit kann genannt werden
Definition
- Oft
Kumulation von Klage, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, Widerspruch
Erläuterung
hier sollte nicht aus dem Gutachten mittels Spitzklammer zitiert werden!
Definition
- Klagerücknahme
Kostenfolge nach Nr. 5110, 5111 Kostenverzeichnis zum GKG
Erläuterung
Klagerücknahme: Kostenfolge nach Nr. 5110, 5111 Kostenverzeichnis zum GKG
Erläuterung
Im Schriftsatz nicht das Verwaltungsverfahren als Beweis präsentieren. Einfach in Bezug nehmen, und am Ende: „Anlagen:“ nach der Unterschrift.
Unterscheide im Rahmen von §§ 186 f. BGB zwischen Ablauffrist und Ereignisfrist.
intendiertes Ermessen (vor allem bei § 48 VwVfG relevant)
Planfeststellungsverfahren führt zu Planfeststellungsbeschluss