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Plädoyer

Referendariat · SR · 2 Prüfungspunkte

8 bekannte Änderungen, die dieses Schema inhaltlich falsch macht

Das Material stammt aus 2014/2015 und ist hier noch nicht nachgeführt. Dazu kommen 7 Stellen, an denen die Grundstruktur trägt, die Einzelheiten aber abweichen. Lies das Schema mit dieser Liste daneben.

Die Änderungen im Einzelnen (15)
  • § 350 StPO: Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung per Videokonferenz möglich

    Neue Verfahrensoption im Revisionsverfahren · geändert seit 17.7.2025

  • BVerfG 1 BvR 180/23: § 100b I StPO unvereinbar mit Art. 10 I i.V.m. Art. 19 I 2 GG (Zitiergebot)

    Formeller Verstoß gegen das Zitiergebot, nicht materielle Unvereinbarkeit; Norm gilt bis zur Neuregelung fort · Rechtsprechung seit 24.6.2025

  • § 158 StPO: formlose elektronische Strafanzeige möglich; Strafantrag ohne zwingende Schriftform, wenn Identität und Wille eindeutig erkennbar sind

    Formanforderungen an Anzeige und Antrag sind gelockert · geändert seit 17.7.2024

  • § 100g StPO

    16-mal geändert; EuGH 20.09.2022 erklärt anlasslose Vorratsdatenspeicherung für unionsrechtswidrig

    · geändert seit 20.9.2022

  • § 200 StPO geändert durch das Gesetz zur Fortentwicklung der StPO v. 25.06.2021: Zeugenbenennung und Identitätsschutz von Zeugen (Wohnanschrift)

    Aufbau der Anklageschrift bleibt gültig; zu korrigieren ist die Angabe der Zeugenanschrift · geändert seit 1.7.2021

  • § 163g StPO

    Automatische Kennzeichenerfassung im Ermittlungsverfahren

    · neu eingefügt seit 1.7.2021

  • § 97 StPO

    Beschlagnahmeverbote viermal geändert

    · geändert seit 1.1.2021

  • § 244 III 1 StPO enthält jetzt eine Legaldefinition des Beweisantrags (konkrete Tatsachenbehauptung, bestimmtes Beweismittel, Konnexitätsdarlegung)

    Kernstoff der Strafrechtsklausur im 2. Examen; Material von 2014/2015 ist hier vollständig überholt · geändert seit 13.12.2019

  • § 140 StPO neu gefasst (Umsetzung der PKH-Richtlinie (EU) 2016/1919): elf Katalogfälle in Abs. 1, Generalklausel in Abs. 2

    Katalog der notwendigen Verteidigung von 2014 ist unvollständig; frühere Änderung durch das 3. Opferrechtsreformgesetz zum 31.12.2015 · geändert seit 13.12.2019

  • § 141 StPO

    §§ 141, 141a StPO n.F.: Bestellung des Pflichtverteidigers erfolgt wesentlich früher, bereits im Ermittlungsverfahren

    Relevant für Verfahrensrügen und für die Anwaltsklausur im Strafrecht · geändert seit 13.12.2019

  • § 160a StPO

    Berufsgeheimnisträger dreimal geändert

    · geändert seit 9.11.2017

  • § 100b StPO

    § 100b ist heute die Online-Durchsuchung; Verfahrensregeln jetzt § 100e

    § 100b a.F. (TKÜ-Verfahren)§ 100e

    Zitat '§ 100b (Anordnung der TKÜ)' ist inhaltlich falsch · umnummeriert seit 24.8.2017

  • § 100a StPO

    Quellen-TKÜ in Abs. 1 S. 2, 3; BVerfG 24.06.2025 (1 BvR 180/23) erklärt S. 2, 3 für nichtig

    Nichtig, soweit bei Höchststrafe bis 3 Jahre zugelassen (Verstoß gegen IT-Grundrecht) · geändert seit 24.8.2017

  • § 81a StPO

    Richtervorbehalt für die Blutprobe bei §§ 315a, 315c, 316 StGB entfallen

    Die Diskussion 'Gefahr im Verzug → Beweisverwertungsverbot' ist insoweit gegenstandslos · geändert seit 24.8.2017

  • § 100d StPO

    Allgemeiner Kernbereichsschutz für §§ 100a-100c

    · neu eingefügt seit 24.8.2017

Die Liste entsteht maschinell aus einem Register von 469 belegten Gesetzesänderungen und ist nicht abschließend. Sie ersetzt den Blick in den geltenden Normtext nicht.

[Plädoyer]
Erläuterung

Hohes Gericht, sehr geehrte(r) Frau (Herr) Staatsanwältin (Staatsanwalt)!

[Freispruch]

Die heutige Beweisaufnahme hat sämtliche Tatvorwürfe gegen meinen Mandanten widerlegt.

[überwiegend Freispruch]

Die heutige Beweisaufnahme hat die Tatvorwürfe gegen meinen Mandanten weitgehend entkräftet.

[teilweise Freispruch]

Die heutige Beweisaufnahme hat den Sachverhalt, so wie er in der Anklageschrift niedergelegt ist, nur teilweise bestätigt.

Zu den einzelnen Tatvorwürfen ist Folgendes zu sagen:

Darstellung der Tatkomplexe; zumindest kurze Darlegung des jeweiligen bisherigen Tatvorwurfes.

Bei Freispruch aus tatsächlichen Gründen darlegen, warum der Angeklagte nicht verurteilt werden kann, z.B. es hat sich im Vergleich zum angeklagten Sachverhalt ein anderer Sachverhalt ohne strafbares Verhalten ergeben. Oder der Sachverhalt kann nicht bewiesen werden, hier: Beweisverwertungsverbote.

Bei Freispruch aus rechtlichen Gründen ist darzulegen, weshalb die Strafbarkeit aus materiell-rechtlichen Erwägungen entfällt.

Im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Tatkomplexen, die einer Verurteilung zuzuführen sind gilt es aus Sicht der Verteidigung, den Strafbarkeitsvorwurf soweit wie möglich zu entkräften.

PSollen die nicht widerlegbaren Straftatbestände im Plädoyer oder im ergänzenden Gutachten angesprochen werden?
Definition
Strafzumessung

Viele Kriterien finden, die einen Antrag auf milde Bestrafung rechtfertigen.

Erläuterung

Strafzumessung: Viele Kriterien finden, die einen Antrag auf milde Bestrafung rechtfertigen.

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