Abs. 1
Körper, Körperteile oder Asche eines verstorbenen Menschen, tote Leibesfrucht oder Teile einer solchen; Abs. 2: Aufbewahrungs-, Beisetzungs- oder öffentliche Totengedenkstätte.
Strafrecht · § 168 StGB (Störung der Totenruhe)
Körper, Körperteile oder Asche eines verstorbenen Menschen, tote Leibesfrucht oder Teile einer solchen; Abs. 2: Aufbewahrungs-, Beisetzungs- oder öffentliche Totengedenkstätte.
Strafrecht · § 168 StGB (Störung der Totenruhe)