Abschließende Teilprüfung, §§ 9 III i.V.m. 6 BImSchG
Im Hinblick auf die einzelnen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. den Standort der Anlage müssen alle Voraussetzungen des § 6 BImSchG abschließend geklärt oder durch Nebenbestimmungen sichergestellt sein.
Öffentliches Recht · Immissionsschutzrecht