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Abstrakte Gefahr

Die abstrakte Gefahr ist eine nach allgemeiner Lebenserfahrung oder der Erkenntnis fachkundiger Stellen mögliche Sachlage, die im Fall ihres Eintritts eine konkrete Gefahr darstellt. Der Begriff ist wichtig für Verordnungen zur Gefahrenabwehr.

Öffentliches Recht · POR

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