Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Abweisung als unzulässig

Im Zweifel günstiger, nochmals den Hauptanspruch geltend zu machen, sofern der Zulässigkeitsmangel behebbar ist.

Zivilrecht · Haupt- und Hilfsantrag

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz