Abweisung als unzulässig
Im Zweifel günstiger, nochmals den Hauptanspruch geltend zu machen, sofern der Zulässigkeitsmangel behebbar ist.
Zivilrecht · Haupt- und Hilfsantrag
Im Zweifel günstiger, nochmals den Hauptanspruch geltend zu machen, sofern der Zulässigkeitsmangel behebbar ist.
Zivilrecht · Haupt- und Hilfsantrag