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Änderungskündigung

Kündigung seitens des AG unter aufschiebender Bedingung, dass AN vorgeschlagene Vertragsänderung ablehnt oder unbedingte Kündigung mit Angebot, Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Bedingung als Potestativbedingung zulässig.

Zivilrecht · Definitionen

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