Äußere Glaubensfreiheit
Die äußere Glaubensfreiheit ist das Recht, das gesamte Verhalten an der religiösen / weltanschaulichen Überzeugung auszurichten und so zu handeln. Dies beinhaltet: religiöse Kindererziehung, religiöse Bräuche, religiöse Äußerungen, religiöse Feiern und kultische Handlungen. Wegen der Gefahr der Konturlosigkeit ist die Beschränkung auf tatsächlich religiöses Handeln notwendig. Religiöses Handeln ist dasjenige Verhalten, dass nach objektiven Kriterien für die Glaubensausübung wesensnotwendig ist.
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