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Äußere Souveränität

Staat ist nur dem dem Völkerrecht und keiner anderen Autorität, insbesondere keiner anderen staatlichen Rechtsordnung unterworfen. Ausfluss ist die Pflicht von Staaten keine eigenen Hoheitsakte gegen andere Staaten durchzusetzen, insb. Gerichturteile, wobei hier unterschieden wird zwischen acta iure imperii (= Hoheitsakte eines Staates, diese unterliegen nicht der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates) und acta iure gestionis (= Nichstaatliches Handeln, dieses kann von einem Gericht überprüft werden).

Völkerrecht · Völkerrecht

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