Allgemeines Diskriminierungsverbot
Teilweise wird die Existenz eines allgemeinen völkerrechtlichen Diskriminierungsverbotes behauptet. Diese Ansicht konnte sich aber nicht durchsetzen. In Betracht kommt möglicherweise eine Pflicht die bewusste Schlechterstellung eines Staates zu unterlassen, soweit der betroffene Staat durch sein Verhalten keinen Anlass zu einer solchen Maßnahme gegeben hat. Soweit ein solches Recht überhaupt anerkannt wird, würde dies jedoch nur die formale Stellung des Staates gegenüber den „nicht-diskriminierten“ Staaten betreffen.
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