Allgemeines Privatrecht, d.h. gilt grds. für jedermann. Kodifikation
BGB, einige Nebengesetze, z.B. Produkthaftungsgesetz. Gegensatz: Sonderprivatrecht, das sind spezielle Regeln für bestimmte Berufsgruppen oder Tätigkeiten, z.B. HGB.
Zivilrecht · Definitionen