Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
- Öffentliches Recht
Ein Fehlen ist zumindest in Fällen denkbar, in denen der Antragsteller die beanstandete Maßnahme durch eigenes Handeln hätte verhindern können. Grenzfall: z.B.AWACS.]
Ein Fehlen ist zumindest in Fällen denkbar, in denen der Antragsteller die beanstandete Maßnahme durch eigenes Handeln hätte verhindern können. Grenzfall: z.B.AWACS.]