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Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis

Ein Fehlen ist zumindest in Fällen denkbar, in denen der Antragsteller die beanstandete Maßnahme durch eigenes Handeln hätte verhindern können. Grenzfall: z.B.AWACS.]

Öffentliches Recht · VerfassungsprozessR

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