Zum Inhalt springen

Amtsdelikte

Strafrecht

Sonderdelikte, d.h. es können regelmäßig nur Amtsträger Täter sein. Mittäterschaft (mit einem Nichtsamtsträger) und mittelbare Täterschaft nicht möglich. Teilnahme nach allgemeinen Kriterien schon. Unterscheide echte und unechte Amtsdelikte:

Definitionen