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Amtspflichten

Pflichten, die dem Amtswalter gegenüber seinem Dienstherren obliegen. Sie folgen also aus dem Innenverhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten. Nicht entscheidend ist eine eventuell bestehende Pflicht des Amtswalters gegenüber dem Bürger.

Öffentliches Recht · Verwaltungsrecht AT

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