Analogie
Erweiterung des Anwendungsbereichs eines Rechtssatzes durch Übertragung der für den Tatbestand vorgesehenen Regel auf einen ähnlichen Sachverhalt (Gegenteil: teleologische Reduktion). Voraussetzungen:
Zivilrecht · Definitionen
Erweiterung des Anwendungsbereichs eines Rechtssatzes durch Übertragung der für den Tatbestand vorgesehenen Regel auf einen ähnlichen Sachverhalt (Gegenteil: teleologische Reduktion). Voraussetzungen:
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