Anfechtbarkeit
- Öffentliches Recht
Da die nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung eine materielle Teilaufhebung der ursprünglichen Begünstigung, kann sie bzw. der VA immer mit der Anfechtungsklage angefochten werden.
Da die nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung eine materielle Teilaufhebung der ursprünglichen Begünstigung, kann sie bzw. der VA immer mit der Anfechtungsklage angefochten werden.