Anfechtbarkeit
Da die nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung eine materielle Teilaufhebung der ursprünglichen Begünstigung, kann sie bzw. der VA immer mit der Anfechtungsklage angefochten werden.
Öffentliches Recht · VerwaltungsR AT cont
Da die nachträgliche Anordnung einer Nebenbestimmung eine materielle Teilaufhebung der ursprünglichen Begünstigung, kann sie bzw. der VA immer mit der Anfechtungsklage angefochten werden.
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