Anfechtung von Nebenbestimmungen immer zulassen, Argument
Hinsichtlich der Teilbarkeit ist streng zwischen Zulässigkeit und Begründetheit der Klage zu unterscheiden.
Öffentliches Recht · VerwaltungsR AT cont
Hinsichtlich der Teilbarkeit ist streng zwischen Zulässigkeit und Begründetheit der Klage zu unterscheiden.
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