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Angemessenheit

Die Angemessenheit der Deckung orientiert sich am konkreten Lebenszuschnitt der Familie, aber unabhängig vom konkreten Bedarf, zB Beschaffung gewöhnlichen Hausrats, Reparatur des Familien-Pkw, Beschaffung von Medikamenten. Nicht umfasst sind Geschäfte größeren Umfangs, die üblicherweise einer Absprache bedürfen bzw. ohne weiteres zurückgestellt werden können, zB Bauvertrag über Wohnhaus, Mietaufhebung, Kreditaufnahme.

Zivilrecht · Familie Erb

Angemessenheitsprüfung nach 3 Eingriffsarten. Ein stärkerer Eingriff ist unzulässig, wenn ein schwächerer Eingriff reicht. Je intensiver der Eingriff, umso wertvoller muss der Zweck sein:

Öffentliches Recht · Grundrechte cont

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