Angemessenheit
Die Angemessenheit der Deckung orientiert sich am konkreten Lebenszuschnitt der Familie, aber unabhängig vom konkreten Bedarf, zB Beschaffung gewöhnlichen Hausrats, Reparatur des Familien-Pkw, Beschaffung von Medikamenten. Nicht umfasst sind Geschäfte größeren Umfangs, die üblicherweise einer Absprache bedürfen bzw. ohne weiteres zurückgestellt werden können, zB Bauvertrag über Wohnhaus, Mietaufhebung, Kreditaufnahme.
Zivilrecht · Familie Erb
Angemessenheitsprüfung nach 3 Eingriffsarten. Ein stärkerer Eingriff ist unzulässig, wenn ein schwächerer Eingriff reicht. Je intensiver der Eingriff, umso wertvoller muss der Zweck sein:
Öffentliches Recht · Grundrechte cont