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Angreifbarkeit von Nebenbestimmungen

Nach heute h.M. besteht grundsätzlich eine isolierte Anfechtbarkeit aller Nebenbestimmungen. Argument: § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO – Teilanfechtung. Grenzen  Verpflichtungsklage: modifizierende Auflage; fehlende materielle Teilbarkeit (VA ohne Nebenbestimmung rechtswidrig)

Öffentliches Recht · VerwaltungsR AT cont

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