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Ansicht (IGH)

Staat hat Truppen zu stellen, Sonderabkommen regelt lediglich die Einzelheiten der Beteiligung. Die Entscheidung der Sicherheitsrates ist also bindend und also besteht eine Pflicht des Staates. Argument: Art. 25 SVN. Dogmatisch sauberste Lösung; nur so besteht die tatsächliche Chance des Sicherheitsrates eigene Beschlüsse umsetzen zu können. Staaten sind mit Beitritt zu VN Verpflichtung eingegangen und eben auch die des Kap. VII. In Sonderabkommen kann lediglich die Leistungsfähigkeit eines Staates berücksichtigt werden, auf die generelle Bereitschaft kommt es nicht mehr an.

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