Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Anspruch

Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, § 194 BGB.

Zivilrecht · Definitionen

Recht von jemandem ein Tun oder Unterlassen zu fordern, § 194 BGB

Zivilrecht · Definitionen

2 Definitionen aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz